Sehr geehrte Frau Bader,
meine Elternzeit läuft bald aus und ich habe von meinem Chef erfahren, das er meinen Arbeitsplatz nicht noch einmal umbesetzen möchte und meine Elternzeitvertretung dort lassen möchte. Für mich hat er nur eine sehr weit entfernte Stelle im Mutterunternehmen oder er kuendigt mir.Laut Arbeitsvertrag bin ich "Leiterin und Erzieherin einer bestimmten Kita", könnte laut Arbeitsvertrag aber auch in einer mir "zumutbaren" Einrichtung im Unternehmen eingesetzt werden. - Kann er mich rechtens nur noch als Erzieherin einsetzen nach der Elternzeit und sind etwas ueber 2, 5 Stunden Fahrzeit einfache Strecke mit öffentlichen Verkehrsmitteln und in Teilzeitarbeit zumutbar? Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen
von
Mottenkind
am 20.08.2013, 05:10
Antwort auf:
Worauf habe ich nach Elternzeit Anspruch bezüglich meiner Arbeitsstelle?
Hallo,
sorry, so individuelle Fragen (Einzelfallentscheidung der Zumutbarkeit) kann ich hier nicht beantworten.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.08.2013
Antwort auf:
Worauf habe ich nach Elternzeit Anspruch bezüglich meiner Arbeitsstelle?
Nein, ich denke 2,5 h einfache Strecke sind nicht zumutbar - die Frage ist wie lange die Fahrzeit wäre wenn Du keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen würdest sondern einen PKW oder Roller z.B.?!
Als 'einfache' Erzieherin kann er Dich dann einsetzen wenn der Vertrag es zuläßt, ein geringeres Gehalt darf er deswegen aber nicht zahlen.
Das er die Stelle nicht nochmal umbesetzen will wird auch, solltest Du dagegen klagen, wahrscheinlich nicht ausreichend sein.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 20.08.2013, 09:44