Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie als Expertin können mir meine Fragen beantworten, denn unsere Personalabteilung scheint es entweder nicht zu können oder zu wollen (!?)Nach der Eternzeit des 1. Kindes, habe ich die Möglichkeit von Arbeitgeberseite in Anspruch genommen, im Anschluss an die Elternzeit die Arbeitszeit (hier: von Vollzeit auf 50% seit 08.06.2004 ) zu reduzieren (gemäß § 15 b BAT bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres des Kindes). Dazu wurde von mir als Angestellte ein Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit (vorläufig für 1 Jahr) gestellt, dieser Antrag läuft zum 31.08.2005 aus. Jetzt erwarte ich mein 2. Kind (Entbindungstermin soll 10.10.05 sein), also würde ca. am 29.08.05 die Mutterschutzfrist beginnen. Wie verhält sich diese Überschneidung in der Praxis. Gelte ich ab dem 31.08.05 (also während des Mutterschutzes) wieder als Vollzeitbeschäftigte (?); hätte dies dann auch Auswirkungen auf Urlaubsanspruch, Weihnachtsvergütung etc. Nach der Entbindung möchte ich wieder Elternzeit nehmen, laufen diese 3 Jahre dann wieder von vorne ? Vielen 1000 Dank im Voraus für Ihre Hilfe.... Heike und Familie
Mitglied inaktiv - 07.06.2005, 14:08