Frage: Wohnung und Eigenbedarf

Guten Tag Ich habe eine dringende Frage. Und zwar kurz zum Sachverhalt: Wir (4 Personen) leben seit April 2009 in einer 90qm großen Wohnung in dem Haus unseres Vermieters. Er selber hat bis zu unserem Einzug in dieser Wohnung gewohnt. Da ihm diese aber mit seinen 70 Jahren einfach zu groß sind, ist er in die Wohnung nebenan gezogen (rund 45qm) nun will er aber wieder in seine alte, also unsere Wohnung ziehen! Da er uns nicht kündigen will, will er es über den Eigenbedarf machen. Geht das wirklich so einfach? Muss ich nun wirklich damit rechnen bald mit einem Kleinkind und einem Baby auf Wohnungssuche zu gehen???? Ich bin wirklich sehr verzweifelt. Vielen dank

Mitglied inaktiv - 08.03.2010, 14:53



Antwort auf: Wohnung und Eigenbedarf

Hallo, das war für ihn doch absehbar. Wenn er sich umentscheidet, ist das sein Problem. Ausserdem sind Sie, je nach Alter des Babys, gar nicht so einfach zu kündigen. Also, locker bleiben. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.03.2010



Antwort auf: Wohnung und Eigenbedarf

Hallo soweit ich informiert bin ist das kein Eigenbedarf, denn er hat ja eine Wohnung. Würde er seine pflegebedürftige Mutter zu sich nehmen müssen, dann hätte er berechtigten Eigenbedarf, aber nicht nach Lust und Laune. Google mal nach Eigenbedarf, da ist das klar definiert. Dennoch eine doofe Situation, auch wenn ihr im Recht seid, so ist das Verhältnis dahin.

Mitglied inaktiv - 08.03.2010, 17:00



Antwort auf: Wohnung und Eigenbedarf

http://de.wikipedia.org/wiki/Eigenbedarf_(Mietrecht) und http://www.advogarant.de/Infocenter/Rechtsinfo/Mietrecht/Kuendigung/Eigenbedarf.html fand ich jetzt ganz interessant. Soooo einfach geht das alles nicht. Hat er es denn ausreichend begründet ?

Mitglied inaktiv - 08.03.2010, 17:07



Antwort auf: Wohnung und Eigenbedarf

Was heißt ausreichend begründet? Er meint seine Wohnung sei für 2 Personen zu klein und er will wieder direkt an seinem Garten sein! Punkt. Mehr gründe kamen da nicht, naja und eben, dass er uns nicht "so rausschmeißen" will.........hier in der gegend bekommen wir NIEMALS wieder so eine Wohnung! und ich will die große nicht aus dem kiga reißen.....alles einfach nur sch***

Mitglied inaktiv - 09.03.2010, 12:42



Antwort auf: Wohnung und Eigenbedarf

Genau weiss ich es nicht, aber in dem einen Urteil stand ja auch dass eine gewisse Zeit verstrichen sein muss. Da war ein Vater, der dann auf einmal die Wohnung für seinen 18 Jährigen Sohn wollte. Die Mieter waren 2 Jahre drin erst als er auf Eigenbedarf kündigte. Da hat das Gericht entschieden, dass er das nicht darf, denn er hätte absehen können, dass der Sohn die Wohnung bewohnen wollen würde. Es war also absehbar und er hätte es vorraussehen MÜSSEN ! Hat er nicht, selbst Schuld ! Dass er an seinen Garten will und ihm 45qm zu eng sind hätte er in meinen Augen auch vorhersehen können. Nehmen wir mal an er trennt sich von seiner Frau und braucht !!! eine neue Wohnung, und ihr wohnt drin, dann hätte er einen richtigen Grund, weil er dann auch den Bedarf hat ! Ähm, .. war das verständlich ? Bin auch gespannt was Frau Bader sagt. Aber Eigenbedarf heisst eben Bedarf ! und nicht Eigenwunsch ;-)

Mitglied inaktiv - 09.03.2010, 13:37



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