Hallo, meine Tochter ist bei meinen Eltern gemeldet, da es bei uns keine Betreuungsplätze gibt (Wir leben im Nachbarort, ist aber eine andere Gemeinde). Inzwischen hat mein Vater Kindergeld für unser Kind beantragt. Kann ich die Betreuungskosten für meine Tochter dennoch geltend machen und wie ist es, wenn sie krank wird und ich zu Hause bleiben muss. Könnte ich da Schwierigkeiten bekommen?
Wäre es von Vorteil, wenn ich meine Tochter als Zweitwohnsitz zu uns melde. Wie würde dann die Zweitwohnsitzsteuer berechnet, sie zahlt ja in dem Sinne kein Miete.
Danke für ihre Hilfe
Usabine
Mitglied inaktiv - 11.08.2008, 09:18
Antwort auf:
Wohnsitz, Betreuung
Hallo,
wenn das Kind bei Ihnen lebt und woanders gemeldet ist, ist das mal mind. eine Ordnungswidrigkeit, wenn nicht gar Betrug. Sie nehmen leistungen in Anspruch, ohne in der Gemeinde zu leben. Insofern können Sie da ja Probleme bekommen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.08.2008
Antwort auf:
Wohnsitz, Betreuung
Ja, es ist schon traurig, dass man als Arbeitnehmer auf solche Möglichkeiten zurückgreift. Würde ich Hartz 4 bekommen, würde mir der Platz im Wohnort sogar bezahlt werden. Aber ich bin halt so blöd und will arbeiten.
Wir werden übrigens in absehbarer Zeit auch dahin ziehen, nur ist unser Wohnungsausbau noch nicht beendet. Im Moment sind wir die ganze Woche über dort und haben ein Zimmer im Haus.
Wir können unserem Kind aber keinen Betreuungswechsel zumuten, da sie ein Frühchen ist, und dadurch schon genug Anpassungsstörungen hat. Wir sind froh, dass sie sich eingelebt hat.
MfG
Usabine
Mitglied inaktiv - 12.08.2008, 07:28