Hallo Frau Bader, ich erhalte bis Dezember 2013 Elterngeld für meine Tochter. Momentan wohne ich im Ausland mit ihr, da der Vater der kleinen in Deutschland Berufstätig ist und ich einen ungekündigten Arbeitsvertrag erhalte ich Kindergeld und Elterngeld weiter. Nun hat meine Frauenärztin im Ausland (EU-Mitgliedstaat) eine erneute Schwangerschaft festgestellt. Da es sich um eine Risikoschwangerschaft handelt, bekomme ich, wenn ich die Elternzeit beenden soll ein Beschäftigungsverbot. Soweit ich im Internet gelesen habe, muss der Arbeitgeber eine Krankschreibung aus dem Ausland wenn es sich um ein EU-Mitgliedstaat handelt akzeptieren - ich gehe davon aus, dass das gleiche auf ein Beschäftigungsverbot trifft. Auch wenn es nicht die feine englische Art ist, möchte ich nun die Elternzeit kündigen um wieder mein normales Gehalt + das neue Elterngeld (die letzten 12 Monatsgehälter sind ja ausschlaggebend) nach der Geburt zu bekommen. Ja, auch wenn ich wohl nicht in die Arbeit gehen werde. Wie steht es da aber nun mit meinem Auslandsaufenthalt? Ich kann nirgendst diese Thematik finden. Kann ich mit einem Beschäftigungsverbot auch im Ausland sein oder muss ich mich dann in Deutschland aufhalten? Ich gehe davon aus, dass vorallem das Finanzamt einen Wohnsitz in Deutschland haben möchte, da ich ja "eigentlich" ganz normal wieder beschäftigt wäre? Ich wäre eben liebendgern noch im Nachbarland in der neuen Schwangerschaft Vielen lieben Dank schon mal :) Sunny2810
von sunny2810 am 14.08.2013, 16:05