Frage: Wohngeld

Wir sind ein 3 Personenhaushalt, warum rechnet die Wohngeldstelle nur meinen Lebensgefährten und meinen Sohn an? Warum werde ich nicht mitgerrechnet, bin seit 3 Jahren dort gemeldet, bezahle doch auch Müll, Abwasser,.... Brauche auch dinge zum leben. Warum werden wir als Lebensgemeinschaft nicht auf die selbe stufe wie verheiratete gestellt? Die Frau vom Amte meinte nämlich wir sollen doch heiraten damit ich mitgezählt werde. verstehe sowieso nich warum uns nichts zusteht. Unser Einkommen beläuft sich auf 154 Euro Kindergeld und 750 Euro Verdienst meines Freundes. Haben ein eigenes haus da is ja keine Miete aber, das man in 10 Jahren das Dach neumachen muss und deshalb Geld zurückgelegt werde muss das versteht keiner. Versteh einer diese Ämter.

Mitglied inaktiv - 24.09.2002, 09:23



Antwort auf: Wohngeld

Hallo, die nichteheliche Lebensgemeinschaft wird im Zweifel nie so behandelt wie die Ehe. Das steht so im Grundgesetz, denn Ehe heißt, vor dem Staat für den anderen einstehen. Und das wollen nichteheliche ja gerade nicht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.09.2002



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