Sehr geehrte Frau Bader, in ferner Zukunft werde ich mit meinen zwei kleinen Kindern in eine Wohnung ziehen. Befinde mich noch ein Jahr in Elternzeit und wollte mal fragen, ob mir Wohngeld zusteht auch wenn ich im zweiten Jahr der Elternzeit kein Geld mehr von der Elternstelle bekomme. Ich habe es mir auf ein Jahr auszahlen lassen und die Hälfte weggelegt sodass ich dieses im zweiten Jahr der Elternzeit nehmen kann. Das Elterngeld beträgt 620 Euro, Kindergeld 400 Euro. Weiter Einnahmen habe ich nicht. Ich bin auf Wohnungssuche und würde natürlich gerne wissen, was mir zur Verfügung steht.
Mitglied inaktiv - 02.05.2017, 21:37