Frage: wohngeld und kinderzuschlag

kann ich beides zusammen beantragen??? weil z.b. wohngeld und ALG II zusammen geht ja nicht. Nur laut internetrechner hätte ich bei wohngeld und kinderzuschlag zusammen mehr als ALG II. wird das midestElterngeld von 300 euro auf wohngeld angerechnet oder auf kinderzuschlag??? vielen dank amy

Mitglied inaktiv - 20.02.2009, 17:46



Antwort auf: wohngeld und kinderzuschlag

Hallo, das kommt auf das Einkommen an. Eltern haben Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, wenn für diese Kinder Kindergeld bezogen wird, die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze erreichen, das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt und der Bedarf der Familie durch die Zahlung von Kinderzuschlag gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld besteht. Ein gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld beziehungsweise Leistungen der Sozialhilfe und Kinderzuschlag ist nicht möglich. Aber man kann grds Kinderzuschlag u Wohngeld parallel bekommen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.02.2009



Antwort auf: wohngeld und kinderzuschlag

Ja du SOLLST sogar wohngeld und kindergeldzuschlag beantragen, wenn das Alg II übersteigt. So wollen sie die Leute aus Hartz-IV haben. Elterngeld bis 300 eur wird auch auf beide Leistungen nicht angerechnet LG Arlett

Mitglied inaktiv - 20.02.2009, 20:02



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