Sehr geehrte Frau Bader, Ich wohne derzeit allein mit meiner 5 Monat jungen Tochter in einer 60m2 zwei Zimmerwohnung für 500 Euro warm. Ich habe in dieser Wohnung kein Kinderzimmer. Ich habe jedoch noch zwei Jungs aus erster Ehe 13 und 9 Jahre welche bei ihrem Vater leben. Ich nehme das normale Umgangsrecht zuzüglich noch einen Tag in der Woche für meine Jungs wahr. Meine Wohnung ist nun zu klein um das Umgangsrecht wahrzunehmen. Ich könnte aber demnächst eine grössere Wohnung mit 2 Kinderzimmern bekommen für 640 Euro warm, insgesamt 95m2. Ich würde diese Wohnung zu gerne nehmen. Aber ich lebe momentan mit 660 Euro Elterngeld, (Elternzeit 2 Jahre, Elterngeld gesplittet auf 2 Jahre) Kindergeld für meine Tochter und den Unterhalt für sie. Meine Frage ist, ob mir Wohngeld zusteht und oder ob mir die grössere Wohnung verweigert werden kann?! Die Beantragung wäre auch nur bis meine Elternzeit vorüber ist. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar! Liebe Grüsse Muttilie
von muttilie am 03.02.2018, 22:30