Hallo,
der Vater meiner 2 Söhne hat für uns ein Haus gekauft, wo er alleiniger Eigentümer ist. Er hat Wohngeld beantragt. Das Wohngeld wurde abgelehnt. Es wurde nur drei Familienmitglieder angerechnet. Ich als Lebensgefährtin werde nicht mitgerechnet, obwohl er mich mit ernährt. Würden vier Familienmitglieder angerechnet hätten wir Anspruch auf Wohngeld. Wie kann es sein das wir schlechter gestellt werden als Eheleute? Wie können wir doch noch Wohngeld erlangen?
Mitglied inaktiv - 20.08.2002, 20:08
Antwort auf:
Wohngeld bei eheänlicher Gemeinschaft
Hallo,
ganz einfach: das Grundgesetz schützt die Ehe. Nur wer sich unter den Schutz des Staates stellt (und das ist die Ehe ja-ein Versprechen vor dem Staat, für den anderen aufzukommen), der erhält auch nur begrenzt Schutz.
Sie werden als nichteheliche LG niemals so gestellt werden, wie eine Ehe. Am Rande bemerkt: für eine Frau mit Kindern, die nicht arbeitet, ist die Konstellation nichteheliche Gemeinschaft denkbar schlecht in jeder Hinsicht.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.08.2002