Frage: Wohngeld / Nebenbeschäftigung

HAllo, ich habe im Mai meinen Sohn bekommen und wollte jetzt wieder einen Nebenjob (320€)machen, ich bekomme keine Steuerfreistellung für dieses Jahr. Mein AG bezahlt jetzt die Steuern Pauschal. Muß ich den Job dann beim Erziehungsgeld und der Wohngeldstelle angeben? Darf das Geld angerechnet werden?Oder fällt das weg da ich ja selbst keine Steuern zahle? Vielen Dank und nette Grüße

Mitglied inaktiv - 22.08.2002, 13:51



Antwort auf: Wohngeld / Nebenbeschäftigung

Liebe Pamela, angeben würde ich es bei beiden Stellen. Beim EG wird es aber nicht angerechnet, beim Wohngeld je nach Berechnung schon. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.08.2002



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elterngeld und Wohngeld?

Hallo ich hab mich vor kurzem von meinem Partner getrennt. Ich bin derzeit in Elternzeit, wir haben einem 4 Monate alten Sohn gemeinsam. Ich kriege das Basis Eltengeld ca.1000€ . Das mit dem Kindesunterhalt haben wir noch nicht geklärt und wir haben immer noch gemeinsamen Mietvertrag. Er will bald ausziehen und ich kann mir jetzt nicht mehr alleine...


Wohngeld und Unterhalt

Sehr geehrte Frau Bader Ich habe eine Frage an Sie.Und zwar wie viel Prozent darf die Wohngeldstelle von Unterhalt anrechnen. Vielen Dank


Wohngeld während Elternzeit -Verdienstbescheinigung)

Guten Tag Frau Bader, Ich sitze hier vor dem Wohngeldantrag und bin nun etwas ratlos, gegenüber der Verdienstbescheinigung. Ich bin seit Ende September in Elternzeit, da ich im Gesundheitswesen arbeite, war ich seit Dezember 2020 im Beschäftigungsverbot. Da ich Alleinerziehend bin und das Elterngeld mit 2 Kids nicht ausreichend ist;Kindsva...


Wohngeld Zuschuss während der Trennung

Sehr geehrte Frau Bader, Zur Zeit befinde ich mich in Trennung vom Vater unseres gemeinsamen Sohnes. Wir leben z.Z noch in unserer gemeinsamen Wohnung bis er eine neue gefunden hat. Unser Vermieter sind meine Eltern und durch diese hatte ich erst erfahren, dass er die letzte Miete bloß noch zur Hälfte überwiesen hat. Laut ihm ist es ja voll...


Wohngeld/Elternzeit

Guten Tag, Ich bin schwanger und die Alleinverdienerin in unserer Familie. Darf ich während der Elternzeit Wohngeld beantragen? Durch das Elterngeld selbst wird es nicht möglich sein, es finanziell zu schaffen. Ich würde so gern wenigstens das erste Jahr daheim bleiben können.


Mutterschaftsgeld trotz Kinderzuschlag/Wohngeld?

Hallo liebes Team, ich befinde mich in Elternzeit meines ersten Kindes bis mein Mutterschutz für Kind nr.2 beginnt. Die Elternzeit beende ich beim Arbeitgeber vor Mutterschutz Beginn damit ich Recht auf Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber habe. Da ich gerade kein Elterngeld mehr bekomme würde ich gerne den Kinderzuschlag oder Wohngeld beantrage...


Unterhalt zahlen trotz Wohngeld und Kinderzuschlag?

Hallo, Ich gehe arbeiten, mein Ex bekommt ALGII. Ich wurde angeschrieben bezüglich KindesUnterhalt. (2Kinder) Wird das Wohngeld und der Kinderzuschlag als Einkommen berechnet? Das Kindergeld teilen wir, das hebt sich ja dann auf. Freue mich auf ihre Antwort. Lg


Wohngeld während Elternzeit & Sonderzahlungen

Hallo Frau Bader, Ich bin seit März 2021 (Geburt 1. Kind) in Elternzeit und Ende Dezember kommt unsere zweite Tochter. Ab Geburt wollen wir beide für ein Jahr in Elternzeit bleiben und danach fängt meine Frau wieder an zu arbeiten und ich bleibe noch ein weiteres Jahr zu Hause. Das heißt nächstes Jahr bekommen wir 12 Monate Elterngeld über meine...


Zählt Elterngeld als "eigenes Einkommen" beim Wohngeld?

Hallo, ich trete als Vater, mit der Geburt meines 2. Kindes, Elternzeit an und beziehe nun (theoretisch seit ein paar Tagen, Antrag noch in Bearbeitung) Basis-Elterngeld von ca. 1000 € im Monat. In einer Beratungstelle sagte man uns Wohngeld wäre zur Unterstützung sinnvoller und bei uns passender als Bürgergeld. Auch stressfreier und menschwürdi...


Kindergartengebühren bei Wohngeld und Kinderzuschlag?

Hallo Frau Bader,   Ich zahle neben dem Unterhalt noch die Kindergartengebühren zur Hälfte. Jetzt habe ich in einer gerichtlichen Anhörung erfahren, dass meine Ex, bei der unsere gemeinsame Tochter hauptsächlich lebt, Wohngeld und Kindergeldzuschuss bekommt. Muss sie dann überhaupt noch Kindergartengebühren zahlen?  Viele Grüße Donald