Frage: Wohngeld? Kinderzuschlag?

Hallo, Wir überlegen gerade ob wir das Elterngrld auf 1 Jahr oder 2 Jahre auszahlen lassen, ich hoffe die können mir bei meinen Fragen helfen... Ich habe vor 2 Jahre in Elternzeit zu bleiben das vorab. Mein Mann macht übers Amt eine Umschulung bis Feb 2015 solange erhält er ALG1 was auf 800€ runter gesetzt ist, wegen Unterhalt. Danach bleibt ihm ja sein Selbsterhalt von 1000€ + anteilig Unterhalt für den Zwerg der bei uns lebt.Ich würde 910€ Elterngeld bekommen wenn ich es auf 1 Jahr nehme auf 2 sind es 455€, Kindergeld für 2 Kinder würden wir bekommen wenn der kleine da ist sind 368€ und 1 mal Unterhaltsvorschuss 180€ bis Feb 2015. Nun nun meine Rechung... 800€+ 910€+ 368€+180= 2268€ wenn ich es auf 1 Jahr auszahle, allerdings ist dann bei dem 2 Jahr nur 1000€ + 368€ Kindergeld sind 1368€ für 4 Personen oder wenn uns das Betreuungsgeld noch zu steht kommen ja noch 150€ dazu wären 1518€ oder steht uns dann Wohngeld oder Kinderzuschlag zu? Auch Betreuungsgeld steht uns glaube ich nur zu wenn ich kein Elterngeld mehr erhalte oder? Rechnung 2: 800€+ 455€+ 368€ + 180€ = 1803€ fürs erste Jahr.. Haben wir bei der Summe bei einem 4 Personenhaushalt Anspruch auf Wohngeld oder kinderzuschlag? ( 1 Jahr) 2 Jahr wäre dann 1000€+ 455€ + 368€ = 1823€ haben wir da Anspruch auf Wohngeld/ kinderzuschlag? Bei der Rechnung würde ich im 2 Jahr auch Elterngeld beziehen somit hätte ich keinen Anspruch auf Betreuungsgeld wenn ich das richtig verstanden habe oder? Ich hoffe Sie können mir helfen? Vom Prinzip her würde es euch reichen wenn sie mir mitteilen können ob es Einkommensgrenzen für Wohngeld und kinderzuschlag gibt, wenn ja wie hoch die sind, dann wüsste ich ja auch schon mehr... Wohnen in Niedersachsen.

von Issen27 am 05.01.2014, 12:31



Antwort auf: Wohngeld? Kinderzuschlag?

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise und fragen Sie allgemeiner! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.01.2014



Antwort auf: Wohngeld? Kinderzuschlag?

Hi, also Betreuungsgeld bekommst du auf jeden Fall, wenn das Kind nicht fremdbetreut wird, ab dem 15. LM, auch wenn du dann noch weiter Elterngeld bekommst. Wohngeld, kommt immer auf die Gegend an, wo ihr wohnt, das aus zu rechnen ist ziemlich kompliziert. Aber meiner Meinung nach, seit ihr über der Einkommensgrenze :( Da hilft nur einfach mal einen Antrag zu stellen ! Viel Glück

von mirico11 am 05.01.2014, 19:29



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