Ich hatte Ihnen folgende Frage gestellt : Sehr geehrte Frau Bader,
in ferner Zukunft werde ich mit meinen zwei kleinen Kindern in eine Wohnung ziehen. Befinde mich noch ein Jahr in Elternzeit und wollte mal fragen, ob mir Wohngeld zusteht auch wenn ich im zweiten Jahr der Elternzeit kein Geld mehr von der Elternstelle bekomme. Ich habe es mir auf ein Jahr auszahlen lassen und die Hälfte weggelegt sodass ich dieses im zweiten Jahr der Elternzeit nehmen kann.
Das Elterngeld beträgt 620 Euro, Kindergeld 400 Euro. Weiter Einnahmen habe ich nicht.
Ich bin auf Wohnungssuche und würde natürlich gerne wissen, was mir zur Verfügung steht.
Als Antwort bekam ich, dass der Unterhalt eine große spielt.
Der Vater der Kinder und ich gehen im guten auseinander und bis er alles finanziell geregelt hat, würde ich auch auf Unterhalt verzichten. Danach werden wir uns so einig.
Akzeptiert die Wohngeldstelle das so? Weil ich ja dann weniger Einnahmen habe und dadurch mehr Wohngeld bekommen muss?!
Mitglied inaktiv - 03.05.2017, 20:53
Antwort auf:
Wohngeld 2
Hallo,
Sie können auf den Unterhalt verzichten, das ist Ihre Entscheidung. In diesem Fall werden Sie aber keine staatlichen Leistungen erhalten, denn primär ist der Vater für seine Kinder zuständig. Bei einem Verzicht müssen Sie sich und die Kinder selber ernähren.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.05.2017
Antwort auf:
Wohngeld 2
Natürlich wird das so nicht akzeptiert. Für dieses großzügige Entgegebkommen wird die Allgemeinheit nicht aufkommen. Da es sich aber ja nur um eine kurze Zeit handeln wird, bis der Vater alles Finanzielle geregelt hat, bedarf es bestimmt auch keinem Wohngeld...
Mitglied inaktiv - 03.05.2017, 21:27
Antwort auf:
Wohngeld 2
Nein, das geht nicht. Unterhalt geht vor.
Wenn er weiß was er netto verdient dann kann man sehr schnell ausrechnen was er zu tun zahlen hat. Dauerauftrag eingerichtet und fertig.
Du kannst nicht für die Kinder auf ihren Unterhalt verzichten und dann den Steuerzahler zur Kasse bitten.
von
Sternenschnuppe
am 03.05.2017, 22:01
Antwort auf:
Wohngeld 2
Wirklich eine super Idee... Das sind eure Kinder - also zahlt dein Mann auch für sie. Was gibt es da zu regeln? Auf Unterhalt verzichten kannst du vielleicht, wenn du selber so viel verdienst, dass du keinen Unterhalt nötig hast. Aber nicht zu Lasten der Steuerzahler.
von
Philomena0303
am 04.05.2017, 07:57
Antwort auf:
Wohngeld 2
Du hast bald kein Einkommen mehr wenn das Elterngeld ausläuft, du hast dich entschieden, weg von deinem Mann eine eigene Wohnung mit den Kindern zu beziehen und gleichzeitig auf Unterhalt zu verzichten. Da kann dir niemand helfen, das ist ganz allein dein Problem, wie du dann klarkommst. Auf jeden Fall wirst du keine staatliche Unterstützung bekommen für eine solche (Fehl-)entscheidung.
Mitglied inaktiv - 04.05.2017, 10:44