Frage: Wohnen! (lang)

Hallo! Ich Frage im auftrag meiner Nachbarin. Sie hat folgendes Problem: Sie hat 2 Kinder und einen Ehemann der nicht der Vater ihrer Kinder ist. Er hat ebenfalls 2 Kinder, die eigentlich bei ihrer Mutter leben. Sie ist allerdings öfter mal für mehrere Wochen in einer Klinik weil sie mit sich selbst überfordert ist. Inzwischen hat sie mal wieder einen neuen Mann, mit dem sie auch ein neues Leben beginnen will. Allerdings nur mit einem Kind. Ihren Sohn will sie nicht mehr haben und abgeben. Sein Vater würde ihn auch aufnehmen, allerdings war das schon öfter der Fall und nach dem alles geregelt war mit Schule, Zimmereinrichten, und sich das Kind eingelebt hat, usw. hat es sih die Mutter wieder anders überlegt und das Kind aus der Situation rausgeholt. Wenn es mit dem Jugendamt schriftlich gereglt wird, das der Juge bei seinem Vater dauerhaft wohnt geht das? Oder müssen sie das alleinige Sorgerecht vor Gericht beantragen? Die Situation ist ziemlich schrecklich, vorallem für die insgesamt 4 Kinder, damit klar zu kommen. Besten Dank für eine Antwort.

Mitglied inaktiv - 15.03.2006, 08:46



Antwort auf: Wohnen! (lang)

Hallo, man kann es einvernehmlich beim JA regeln. Ansonsten wird er (der Vater) das Aufenthaltsbestimmungsrecjt nicht bekommen, wenn die Mutter es nicht will und das Kind zu klein ist, um mitzureden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.03.2006



Antwort auf: Wohnen! (lang)

Kann die Mutter dann nicht kommen und zb. nach 3 Monaten das Kind wieder zu sich zu holenß Versteh ich das richtig?

Mitglied inaktiv - 15.03.2006, 10:31



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