Hallo Frau Bader, mein Lebensgefährte hat eine Tochter (13), die er seit 3 Jahren nicht mehr gesehen hat. Die Mutter hat neu geheiratet, wo seine Tochter auch den neuen Namen angenommen hat. Da sie das Sorgerecht hat, konnte sie das tun. Mein Lebensgefährte erhalt keinerlei Informationen über den Stand der Dinge, sprich welche Schule sie gerade besucht usw. Nun die Frage. An wen wendet sich der Kindsvater um den Unterhalt neu berechnen lassen zu wollen? Das er Unterhalt zahlt, ist für ihn selbstverständlich. Jedoch wundert er sich, das bislang immer die Mutter eine Neuberechnung fordern konnte und er selbst nicht.
von kügelchen12 am 04.02.2015, 13:19