Frage: Wo im MuSchu steht...

... das ich (13. SSW) in der JVA nicht mehr arbeiten darf, bzw. keinen Kontakt mehr mit Gefangenen haben darf? Ich habe mich in der JVA beworben und habe einen Stelle zum 04.01 bekommen, jetzt bin ich schwanger, habe es gleich gesagt, damit ich der JVA die Entscheidung gebe, ob sie mich noch haben wollen oder jemand anderen einstellen. Die JVA will mich trotzdem einstellen nur nicht im Sanitätsbereich (bin examinierrte Krankenschwester) sondern dann "nur" an der Außenpforte. Das macht mir zwar nichts aus, doch sind sie enttäuscht mich nicht gleich im SanBereich zu haben und beziehen sich auf das MuSchu. Nach langer Suche, habe ich aber nur gefunden, das ich nicht im Außendienst arbeiten darf! Können Sie mir helfen??? Rebekka Tammen

Mitglied inaktiv - 18.11.2009, 14:52



Antwort auf: Wo im MuSchu steht...

Hallo, da gibt es vielleicht eine Verwaltungsvorschrift? Oder die haben Angst, ein Inhaftierter greift Sie an? Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.11.2009



Antwort auf: Wo im MuSchu steht...

Ich würde sagen: § 3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter (1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist. und: §4: 2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden mit Arbeiten, bei denen sie erhöhten Unfallgefahren, insbesondere der Gefahr auszugleiten, zu fallen oder abzustürzen, ausgesetzt sind. Was genau bedeutet "Außendienst" für Dich? Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 18.11.2009, 19:23



Antwort auf: Wo im MuSchu steht...

Außendienst ist, wenn ich Gefangene alleine zu Terminen, Gericht, Verlegung etc. begleite. Wo ist die Gefahr? Hinfallen kann ich überall.Ich fühle mich nicht bedroht und wenn ich mich nicht bedroht fühle, fühlt sich Baby auch nicht bedroht ;-) Ich will arbeiten!!!! Rebekka

Mitglied inaktiv - 19.11.2009, 11:47



Antwort auf: Wo im MuSchu steht...

Ich warte auf Antwort bezüglich einer Vorschrift. Aber können die mir "verbieten" bei den Gefangenen zu arbeiten, wenn ich es will? Rebekka

Mitglied inaktiv - 19.11.2009, 13:31



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