Rein rechtlich gesehen. Ab September werde ich wieder Teilzeit arbeiten gehen. Damit Kinder, Haus und Arbeit zu schaffen sind, haben wir nun eine Babysitterin (Oberstufenschülerin) und eine Ersatzoma (Rentnerin), die mir unter die Arme greifen werden. Wo ist nun die Grenze zwischen Babysitten und der Tätigkeit als Kinderfrau? Ist das irgendwo geregelt? Geht es da um regelmäßige Beschäftigung in gewissem Umfang? Ist das schon bei ein oder zwei Mal die Woche der Fall? Oder geht es da um die Höhe der Bezahlung? Gibt es eine Grenze, wieviel Rentner nebenbei dazu verdienen dürfen, bis sie Sozialabgaben zahlen müssen oder zählt das eigentlich schon ab dem ersten Euro? Mache ich mich der Steuer- und Sozialabgabenhinterziehung schuldig, wenn ich sie bar auf die Hand zahle? Andererseits kann ich diese Beträge wiederum nicht als Betreuungskosten von der Steuer absetzen! Und mit der gesetzlichen Unfallversicherung: ich hatte in einem Posting bereits gelesen, daß Sie empfehlen, diese abzuschließen. Für ca 30 EUR im Jahr mache ich das gerne, denn ich mag gar nicht daran denken, was das für Kosten sein könnten, wenn die Oma über einen Bauklotz stolpert und sich was bricht... Muß ich dann zwei Personen (Schülerin und Oma) anmelden? Aber die beiden werden ja nicht gleichzeitig bei uns arbeiten, sondern nur entweder oder. Viele Fragen, ich möchte die ganze Geschichte aber rechtlich geklärt haben, bevor's richtig losgeht. Vielen Dank im Voraus Inge.