Wo erfahre ich was angerechnet wird,.

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wo erfahre ich was angerechnet wird,.

Hallo Frau Bader, bei der Elterngeldkasse erfuhr ich, dass im ersten Jahr auch ein 400 Euro Job angerechnet wird. Ich bin jetzt im ersten Jahr. Im 2. Jahr wäre es dann egal. Hierzu hätte ich noch 2 Fragen welche mir der "freundliche"Herr am Telefon nicht beantworten wollte. Wo kann ich erfahren, was das in meinem Konkreten Fall bedeutet? Ob es sich finanziell überhaupt lohnt? Gibt es eine Stelle? Oder ein Amt? Mit dem Elterngeldrechner im Internet funktioniert das nicht. Und 2. wann beginnt das 2. Jahr? Am ersten Geburtstag des Kindes, oder an dem Monat in dem das erste Elterngeld gezahlt wurde. Vielen Dank für Ihre Hilfe Mfg Fabi

von Fabi76 am 02.03.2012, 20:26



Antwort auf: Wo erfahre ich was angerechnet wird,.

Hallo, es gibt einen Elterngeld- Rechner vom Bundesministerium auf der Seite www.bmfsfj.de Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.03.2012



Antwort auf: Wo erfahre ich was angerechnet wird,.

... wird der Verdienst angerechnet, wenn man mehr als den Mindestsatz bekommt. Im zweiten Jahr darfst Du beliebig viel dazu verdienen - ohne das es angerechnet wird. Du darfst allerdings NIE mehr als 30h/Woche arbeiten, sonst befindest Du Dich nicht mehr in Elternzeit. Die Berechnung im ersten Jahr sieht dann so aus: E: Einkommen gesamt Ga: altes Nettogehalt (was zur Berechnung des Elterngeldes ermittelt wurde) Gn: neues Nettogehalt (Zuverdienst) Ohne Zuverdienst ist E = 0,67*Ga Mit Zuverdienst ergibt sich: E = (Ga - Gn)*0,67 + Gn E = 0,67*Ga - 0,67*Gn + Gn E = 0,67*Ga + (Gn - 0,67*Gn) E = 0,67*Ga + 0,33*Gn Sprich von dem was Du zuverdienst bleiben Dir letzlich nur 33% übrig. Damit kannst Du es Dir jetzt ganz genau ausrechnen! LG Sabine

Mitglied inaktiv - 03.03.2012, 14:44



Antwort auf: Wo erfahre ich was angerechnet wird,.

Ab dem ersten Geburtstag des Kindes interessiert es die Elterngeldkasse nicht mehr, was Du dazu verdienst. (Zitat meiner zuständigen Elterngeldkasse).

von Sonni74LS am 04.03.2012, 12:53



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