Habe eine Frage. Mein Erziehungsjahr läuft im Juli 2003 aus. Ich habe vorerst nur ein Jahr in Anspruch genommen, dafür das volle Erziehungsgeld in Anspruch genommen für ein Jahr. Jetzt habe ich mich entschlossen, noch 3 Monate die Elternzeit zu verlängern. Mir ist klar, dass ich dann kein Erziehungsgeld mehr bekomme. Meine Frage ist nur, wo muss ich die Elternzeit beantragen, bei meinem Arbeitgeber und wo noch? wegen der Krankenversicherung etc. Habe ich während des Erziehungsjahres Anspruch auf einen Vollzeitkitaplatz, wenn ich die gestattete Arbeitszeit in Anspruch nehme?
Mitglied inaktiv - 06.05.2003, 11:41