Guten Abend Frau Bader,
ich habe zwei Arbeitsstellen und mein ET ist der 1.2.18. Eine meiner Arbeitsstellen ist in TZ mit 25 St. und ich habe dort einen befristeten Vertrag bis 30.06.2018. Die zweite Stelle ist ein unbefristeter Minijob über 10 St.
Ich möchte gerne insg. 12 Monate (2 MuSchutz und 10 Elternzeit) aussetzen und anschließend wieder arbeiten.
Bei welchem Arbeitgeber beantrage ich die Elternzeit? Und ist es relevant, dass ich bei der TZ-Arbeitststelle mit Beginn des Vertrags direkt ein Beschäftigungsverbot erhalten habe bzw. verlängert sich der Vertrag durch das Beschäftigungsverbot ggf. in irgendeiner Form?
Vielen Dank im Voraus für Ihren Rat und liebe Grüße
Eumelia
von
Eumelia
am 30.11.2017, 17:20
Antwort auf:
Wo Elternzeit beantragen bei 2 AG
Hallo,
1. Sie müssen bei beiden Ags EZ beantragen
2. Der befristete Vertrag läuft trotz BV u EZ aus
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.12.2017
Antwort auf:
Wo Elternzeit beantragen bei 2 AG
Falls Du nicht nach dem Mutterschutz arbeiten willst, dann bei beiden.
Und nein, wegen dem BV gibt es keine Vertragsverlängerung, der Vertrag läuft dann einfach aus.
Würde bei der KK mal nachfragen was passiert wenn das EG ausläuft und du warum auch immer die EZ verlängern willst. Bin mir nicht sicher welche Auswirkung der Minijob auf die Frage der Krankenversicherung hat. Den du bist ja sicherlich nicht selbst über den Minijob versichert, oder? Sondern über den TZ-Vertrag, und wenn der ausläuft könnte das nach dem EG ein Thema werden. Da die meisten KiGa´s, KiTa´s, Krippen und TaMu nur neue Kinder zu Aug/September annehmen, wäre es evtl schwierig wegen Betreuung. Und ALG1 - worüber du auch nach dem EG versichert wärst - würdest du nur mit Betreuungsnachweis bekommen. evtl wird die Ez bei einem Minijob aber bezüglich KV genauso gewertet wie EZ bei einem sozialversicherungspflichtigen Job - da bin ich mir nicht absolut sicher.
Mitglied inaktiv - 30.11.2017, 18:58