Frage: witwenrente

ich stelle meine frage bei ihnen um meiner freundin zu helfen... meine freundin und ihr partner sind 11 jahre zusammen. vor 5 monaten wurde krebs bei dem mann meiner freundin diagnostiziert...geheiratet haben die beiden vor 2 monaten...gestorben ist ihr mann vor einer woche! ist es tatsächlich so, dass sie keinen anspruch auf witwenrente hat und das, obwohl sie einen gemeinsamen 3 jährigen sohn haben und sie mit kind nr.2 im 8. monat schwanger ist?! ich würde mich über eine antwort sehr freuen und verbleibe mit dank und freundlichen grüßen, katrin

Mitglied inaktiv - 15.11.2008, 17:31



Antwort auf: witwenrente

Hallo, das ist echt furchtbar. Sie soll sich einen Fachwnalt für Sozialrecht suchen. Für Ehen, die nach dem 31.12.2001 geschlossen wurden oder vor dem 01.01.2002 geschlossen wurden und kein Ehegatte vor dem 02.01.1962 geboren ist, muss die Ehe mindestens ein Jahr bestanden haben. Die Jahresfrist gilt nicht, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat nicht war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.11.2008



Antwort auf: witwenrente

Erstmal herzliches Beileid. Aber leider ist es so. Für die Witwenrente muss man 10 Jahre verheiratet sein, um Anspruch zu haben. Partnerschaft und Kinder zählen leider nicht. Aber die Kinder bekommen Halbwaisenrente. LG Arlett

Mitglied inaktiv - 16.11.2008, 08:15



Antwort auf: witwenrente

Hallo, um eine Witwenrente zweifelsfrei zu bekommen, müssten sie mind. 1 Jahr (nicht 10 Jahre) verheiratet gewesen sein. Die Rentenversicherungsträger wollen seit einigen Jahren nämlich genau DAS ausschließen, was bei der Freundin lief: Sog. "Versorgungsehen zur Erlangung einer Witwenrente"= das nur schnell geheiratet wird, damit die Frau Witwenrente bekommt. Auch unter einem Jahr Ehe kann die Frau evtl. Anspruch auf Witwenrente haben, wenn sie nachweisen kann daß die Ehe eben NICHT geschlossen wurde, damit sie nach dem baldigen Tod eine Rente bekommt. Die Familie hat sich (bewußt) Jahrelang den für Ehen geltenden stattl. Mechanismen entzogen. ... das wird auch JETZT gelten... Viele Grüße Désirée auch nur (bewußt!) MIT Partnerschaft, ohne Ehe.

Mitglied inaktiv - 16.11.2008, 10:32