Frage:
Wird zweites Jahr Elternzeit ohne EG bei Berechnung EG zw. Kind ausgeklammert
Hallo, ich habe bis zur Geburt meines ersten Kindes in 8.2015 gearbeitet. Zwei Jahre Elternzeit beantragt, davon 12 Monate Basiselterngeld, restliche Elternzeit ohne Elterngeld, ohne Einkommen. Hatte dann EZ um drei Monate verlängert (bis 31.10.2017) wegen fehlendem Kitaplatz. Wurde in 2017 während der Elternzeit wieder schwanger. Ab 1.11. bis 16.12.2017 Beschäftigungsverbot und anschließend Mutterschutz zweites Kind. Welche Monate werden für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen. Ich habe gelesen, dass Monate mit Bezug von Elterngeld ausgeklammert werden. Nun habe ich mich der Erziehung und Betreuung unseres Kindes im zweiten Jahr gekümmert und erhielt ja dafür kein Elterngeld, nur für das erste Jahr. Wird man dadurch benachteiligt oder werden hier ebenfalls die Einkommensmonate vor Geburt des ersten Kindes zur Berechnung herangezogen???
von
Henna1
am 17.03.2018, 18:06
Antwort auf:
Wird zweites Jahr Elternzeit ohne EG bei Berechnung EG zw. Kind ausgeklammert
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.03.2018
Antwort auf:
Wird zweites Jahr Elternzeit ohne EG bei Berechnung EG zw. Kind ausgeklammert
Bei allen werden lediglich die ersten 12 bis max. 14 bei Elterngeld Plus Monate mit Elterngeld ausgeklammert.
Eine Benachteiligung hat man da nicht, geht allen so.
von
Sternenschnuppe
am 17.03.2018, 19:29
Antwort auf:
Wird zweites Jahr Elternzeit ohne EG bei Berechnung EG zw. Kind ausgeklammert
Mit Benachteiligung meinte ich vom Gesetz her...man betreut ein zweites Jahr sein Kind und das ohne Elterngeld und deshalb bekommt man beim zweiten Kind nur noch den geringen Mindestbetrag.
von
Henna1
am 17.03.2018, 20:08
Antwort auf:
Wird zweites Jahr Elternzeit ohne EG bei Berechnung EG zw. Kind ausgeklammert
Aber das war doch schon immer so, oder wusstest Du das nicht?
Anspruch auf Betreuung gibt es ab dem ersten Geburtstag.
Was genau habt ihr denn alles versucht um welche zu bekommen?
Benachteiligt wem gegenüber ?
von
Sternenschnuppe
am 17.03.2018, 20:17
Antwort auf:
Wird zweites Jahr Elternzeit ohne EG bei Berechnung EG zw. Kind ausgeklammert
Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich hier nicht nachgefragt. Weißt du denn alles? Und dass es einen Anspruch auf Kinderbetreuung gibt, ist uns bekannt. Aber stell dir vor, wir wollten unser Kind nicht gleich wegschieben und erst nach dem Feierabend sehen, sondern haben uns für den Einkommenswegfall entschieden. Das Kindergartenleben finden wir auch erst mit zwei Jahren als ausreichend für das Kind. Solche Art von Antworten finde ich nicht sehr hilfreich für dieses Fachforum hier!
von
Henna1
am 17.03.2018, 22:17
Antwort auf:
Wird zweites Jahr Elternzeit ohne EG bei Berechnung EG zw. Kind ausgeklammert
Lassen auf die soziale Kompetenz schließen.
Danke dafür.
Was wolltest Du hier genau?
Die rechtliche Lage, die ich Dir erörtert habe oder gemeinsames Schimpfen wie doof Deutschland ist, dass sie Menschen die Kinder erziehen wollen nicht alles per Post schicken, sondern Ihnen Selbstverantwortung und Selbstfürsorge zutrauen sich zu informieren?
Euer Fall läuft unter „doof gelaufen“ , ja, ärgerlich, aber bei weitem keine Benachteiligung.
von
Sternenschnuppe
am 17.03.2018, 22:58
Antwort auf:
Wird zweites Jahr Elternzeit ohne EG bei Berechnung EG zw. Kind ausgeklammert
Wenn du es vorher gewusst hättest, hätte sich doch nichts geändert?
Auch mit einer Aufteilung des EG auf zwei Jahre hättest du nicht mehr Ausklammerungszeiten bekommen. Von daher gibt es keine Benachteiligung gegenüber anderen.
von
Tini_79
am 18.03.2018, 12:11
Antwort auf:
Wird zweites Jahr Elternzeit ohne EG bei Berechnung EG zw. Kind ausgeklammert
Mit "hätte ich es vorher gewusst" bezog ich mich auf eine Antwort hier im Forum, ob ich die Antwort nicht vorher gewusst hätte - nein, dann hätte ich hier im Forum nicht gefragt. Und, du hast Recht, dann hätte sich nichts geändert. Wir hätten auch nichts anders gemacht, da man eine Schwangerschaft ja auch nicht genau nach Terminen planen kann und sollte.
Und um die Frage von Sternenschnuppe zu beantworten. Ich wollte mich lediglich fachlich informieren, was ich nach Antrag Elterngeld zu erwarten habe bzw. zu beachten habe. Dass manche hier etwas aggressiv und beleidigend reagieren, hätte ich nicht erwartet. Bei sozialer Kompetenz sollte man bei Fragen nicht antworten, ob der Fragende das denn nicht wisse und dumm gelaufen ist es bei uns auch nicht, die finanzielle Lage war uns vorher bewusst und wir sind trotzdem glücklich und würden alles wieder so machen. Dachte nicht, dass eine Frage zu dem Thema solchen Unmut auslösen würde. Werde meine Frage direkt an Frau Bader richten, da ich einfach nur Hilfe beim Beantragen benötige und dazu Informationen benötigt habe.
von
Henna1
am 18.03.2018, 14:46