Hallo, unsere Tocher kam am 11.04.15 auf die Welt. Nach dem Mutterschutz bin ich direkt ( im Juni) in Elternzeit. Nun hat mein AG meinen Arbeitsvertragn nicht verlängert und somit lief er zum 31.7.15 ab. Es besteht noch ein Urlaubsanspruch von 2014: 12 Tage , und 2015: 19 Tage sowie 46 Überstunden. Dies konnte ich alles wegen eines Beschäftigungsvdrbotes nicht nehmen. Wenn mir nun die Urlaubsabgeltung ausbezahlt wird, fällt dann mein Elterngeld weg ? Oder wird dies anteilig angerechnet ? Ich hoffe sie können mir weiter helfen . Viele Grüße
von manuela78 am 13.08.2015, 16:02