Wird für Wohngeld und Kindergeldzuschlag das volle Elterngeld angerechnet ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wird für Wohngeld und Kindergeldzuschlag das volle Elterngeld angerechnet ?

Hallo Die Nachbarstochter ist schwanger. Sind noch nicht verheiratet, beide verdienen nicht so viel, ihr Vertrag läuft dann im Mutterschutz aus. Würden sie zu dem Elterngeld Wohngeld und Kindergeldzuschlag beantragen stellt sich die Frage wie das Elterngeld angerechnet wird wenn sie es splitten würde. Der eigentliche Betrag oder nur der halbe wie er ausbezahlt wird? Geht vor allem auch um die Krankenkasse die bei Splittung ja zwei Jahre beitragsfrei wäre, aber dann langt das Geld vermutlich nicht aus. Weiß das jemand ? Vielen Dank

von Sternenschnuppe am 07.05.2014, 19:53



Antwort auf: Wird für Wohngeld und Kindergeldzuschlag das volle Elterngeld angerechnet ?

Hallo, wenn es absehbar ist, dass man nicht lange im ALGII-Bezug bleibt bzw. man vielleicht besser mit Wohngeld und Kinderzuschlag klarkommt, ist eine Halbierung des Elterngeldes bei Verdoppelung der Laufzeit immer ratsam. Ansonsten ist es egal. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.05.2014



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