Sehr geehrte Frau Bader,
ich hab zwei Fragen bzgl. der Berechnung des EG.
1.Ich erhielt von Januar - April 2018 eine zusätzliche Funtkionszulage von 250 EUR Brutto als stellv. Einrichtungsleitung. Lt. der Elterngeldstelle werden nur Zahlung berücksichtigt, die laufend steuerpflichtig sind. Auf den Abrechnungen ist die Zulage als lfd. steuerpflichtiges Brutto ausgewiesen. Muss die Elterngeldstelle die Zulage mit einbeziehen?
2. Ich hab im Oktober und November 2017 meinen normalen Job und einen Minijob gehabt. Werden die beiden Bruttobeträge einfach zusammen gefasst oder gibt es zwei Berechnungen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe :-)
MfG
N. O'Donoghue
von
ODonoghue
am 22.10.2018, 16:49
Antwort auf:
Wird eine Funktionszulage bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt?
Hallo,
1. Ja, wenn es keine Einmalzahlung ist
2. Zusammengerechnet
Einen EG-Rechner finden Sie bei www.bmfsfj.de
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.10.2018
Antwort auf:
Wird eine Funktionszulage bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt?
Guten Abend,,
ich hab mir die Abrechnungen nochmal ganz genau angeschaut! Die Funktionszulage ist mit meinem Grundgehalt und dem AG-Anteil VL als Steuerbrutto, lfd. Bezüge zusammen gerechnet worden! Heißt für mich, das es keine Einmalzahlung ist. Ich hab die Zahlung ja auch für
Vier Monate erhalten, bis ich diese gekündigt habe. Die Elterngeldstelle sollte das entsprechend dann auch mit einbeziehen, richtig?
von
ODonoghue
am 14.11.2018, 20:39