Wenn der KV ein Erbschaft machen würde, wird dann der Unterhalt gegenüber seiner Kinder neu berechnet? Fließt also die Erbschaft mit ein? Oder interessiert das bei der Unterhaltsberechnung nicht?
Vielen Dank für ihre Antwort..
von
corazon
am 01.02.2013, 16:01
Antwort auf:
Wird eine Erbschaft bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt?
Hallo,
die Erbschaft zunächst mal nicht, aber die daraus resultierende Einkünfte wie zum Beispiel Miete oder Zinsen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.02.2013
Antwort auf:
Wird eine Erbschaft bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt?
Soweit ich weiss fliesst dies nicht ein, nur regelmäßige Einkünfte. Wenn du z.b. Immobilien ernst und dadurch Einkünfte hast, werden diese mit einbezogen.
von
CKEL0410
am 01.02.2013, 17:52
Antwort auf:
Wird eine Erbschaft bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt?
Soweit ich weiss fliesst dies nicht ein, nur regelmäßige Einkünfte. Wenn du z.b. Immobilien ernst und dadurch Einkünfte hast, werden diese mit einbezogen.
von
CKEL0410
am 01.02.2013, 17:52