wird die lohnfortzahlung beim beschäftigungaverbot dem elterngeldangerechnet

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: wird die lohnfortzahlung beim beschäftigungaverbot dem elterngeldangerechnet

Hallo Und zwar habe ich ein paar fragen hoffe mir kann jemand helfen .bin der 12 woche schwanger und habe einen Haupt und einen Nebenjob . Meinen Hauptjob kann ich ohne probleme ( einem sitzende tätigkeit) weiterführenaber , aber in meinem nebenjob kam ich über meine grenzen als ambulatne pflege und habe vom arzt ein Beschätigungsverbot erhalten. Ich weiss das ich eine lohnfortzahlung weiter kriege und habe auch keinen finanziellen nachteil deswegen aber wird die zeit wärend des Bv denn auch beim elterngeld angerechnet ? (Habe gelesen das wenn ich daraus kein finaziellen nachteil habe ,es angerechnet wird ist das korekt?) oder berechnen die das elterngeld 12 Monate vor meinem beschäftigungaverbot dann wird es schlecht für mich aussehen weil ich vorher noch keinem nebenjob hatte. Und muss beim minijob ,verdiene ca. 350 euro, denn auch wärend des mutterschutzes das gehalt weiter gezahlt werden ich weiss das ich von der kk nix kriege da ich nichts einzahle aber einmalig 210 euro.was ist mit dem arbeitgeber des minijons muss er mir was zahlen 6 wochen vorher und 8 wochen nachher ? Die frage wurde oft beantworte mit nein weil ich ja nach der geburt direkt elterngeld kriege das ist aber falsch weil ich kriege erst elterngeld nach dem mutterschutz. Ich hoffe jemand kann mir helfen vielen dank

von nadia88 am 10.08.2013, 18:08



Antwort auf: wird die lohnfortzahlung beim beschäftigungaverbot dem elterngeldangerechnet

Hallo, Sie bekommen in einem Beschäftigungsverbote den Lohn weiter und dementsprechend wird doch das Elterngeld berechnet. während des Mutterschutzes bekommen Sie bei Minijobs jedoch kein Mutterschaftsgeld. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.08.2013



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