Hallo,
wenn das Baby am Tag X, z.B. 28.5.09 geboren wird, habe ich ja im Anschluss daran 8 Wochen Mutteschutz.
a) Wenn es früher kommt, z.B. 2 Wochen, statt dem errechneten Termin, wird der verkürzte MuSchu mit drangehängt im Nachhinein?
b) Wenn ich danach für 1 Jahr in Elternzeit gehe, verkürzt sich das dann um die 8 Wochen oder gar um die verlängerte Zeit oder geht das im Anschluss? Also bekomme ich dann erst 8 Wochen MuSchu-Geld und danach 1 Jahr Elterngeld oder wie rechnet sich das? 8 Wochen MuSchu-Geld und 10 Monate Elterngeld?!
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Gruß Carmen
Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 15:03
Antwort auf:
Wird der MuSchu zur EZ mitgerechnet?
Hallo,
ja, irgendwo ist es da, was Sie mit dem bösen Wort ausdrücken. Man könnte es auch Politik nennen.
Sie können insgesamt 12 Mo. bis zum 12 LJ nehmen, somit kommen Sie um die Anrechnung vom MG nicht drumherum. Die "oben" haben sich das schon geanu überlegt
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.01.2009
Antwort auf:
Wird der MuSchu zur EZ mitgerechnet?
a) ja wird hintendrangehangen
b) nein 8 Wochen bzw. verlängerte Zeit MuSchu und DANN bekommst du Elterngeld für 10 Monate.
LG Arlett
Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 15:33
Antwort auf:
Wird der MuSchu zur EZ mitgerechnet?
Aber das ist doch dann irgendwo Beschiss. Entschuldigung aber da redet man von 12 Monaten Elternzeit, die bezahlt werden und dann sind es schlussendlich doch nur 10 Monate, oder hab ich da jetzt einen Denkfehler?
Wie ist es denn beispielsweise, wenn ich dann nach dem MuSchu für 2 Monate arbeiten gehe, weil die Kollegin ihren Jahresurlaub dann am Stück nimmt und ich dann im Anschluss die 12 Monate Elternzeit nehmen möchte. Ginge das?
Gruß Carmen
Mitglied inaktiv - 29.01.2009, 08:38
Antwort auf:
Wird der MuSchu zur EZ mitgerechnet?
Ja es ist auch Beschiss, da sagst du was. Einerseits bin ich im MuSchu in Elternzeit, andererseits bekomme ich kein Geld. Widerspricht sich. Mir ist ein ganzer Monat mehr Elterngeld genommen worden, weil mein Sohn 11 Tage zu früh geboren wurde und somit MuSchu-Geld noch 3 Tage im 3. Lebensmonat gezahlt wurde. Also somit bekamen wir erst Elterngeld ab dem 4. LM. Frau Bader sagt, das ist nicht rechtmäßig, mir war das damals aber zu müseelig, zu klagen. Diesmal werde ich klagen, falls das wieder passiert.
Wenn du nach dem MuSchu noch 2 Monate arbeiten gingest, ich glaub dann kannst du anschließend nicht wieder Elterngeld beziehen. Aber da bin ich mir nicht sicher. Evt. nur, wenn dein Partner in den 2 Monaten Elternzeit nimmt. Es verbleibt aber dann dabei, dass Elterngeld noch für max. 8 Monate (2 + 2 sind ja weg) bezogen werden kann. Es gibt definitiv nur für 10 bzw. 12 Monate (wenn dein Partner 2 Monate Elternzeit nimmt) Elterngeld.
LG Arlett
Mitglied inaktiv - 29.01.2009, 09:12