Sehr geehrte Frau Bader, stimmt die folgende Aussage? Wenn das Elterngeld auf 2 Jahre gesplittet wird und man im zweiten Jahr einen Mini-Job hat, dann wird der Verdienst im zweiten Jahr nicht auf das Elterngeld angerechnet. Wenn dies der Fall ist,kann dann der Mini-Job beim gleichen Arbeitgeber angetreten werden, bei dem man dann zu der Zeit quasi im Erziehungsurlaub ist? Oder muss man dafür einen anderen Arbeitgeber haben? Schöne Grüße und Danke schon mal für Ihre Mühe
von hicksi am 21.05.2013, 23:45