Wird bei Bezug von ALG 1 für die Dauer einer Mutter-Kind-Kur nicht gezahlt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wird bei Bezug von ALG 1 für die Dauer einer Mutter-Kind-Kur nicht gezahlt?

Sehr geehrte Frau Bader, seit Monaten fühle ich mich kraftlos, ausgelaugt und nie richtig gesund. Ich kämpfe im Wechsel mit Knieproblemen, diversen Infekten, starker Migräne und Verspannungen sowie zusätzlich einem Bandscheibenvorfall seit dem Sommer. Im letzten Jahr habe ich zudem extreme Kontrollsucht und Mobbingattacken meiner (jetzt ehemaligen, in der Firma einzigen) Kollegin ertragen müssen. Sie hat ihre Stellung schamlos ausgenutzt. Die Kündigung im Herbst war nur die Spitze des Eisbergs. Sehr gerne würde ich eine Mutter-Kind-Kur machen, um endlich wieder Kraft tanken zu können und gesundheit aufgebaut zu werden. Auch an unseren Kindern ist das letzte Jahr nicht spurlos vorübergegangen, da ich selber oftmals gestresst war, nur einen sehr kurzen Geduldsfaden hatte und viel geschimpft habe. Die berufliche und gesundheitliche Belastung in Kombination war sehr belastend. Von der Leistungsabteilung des Arbeitsamtes wurde mir nun gesagt, dass ich für die Dauer einer Mutter-Kind-Kur keine Leistungen erhalten würde. Unsere Kosten (Miete, Versicherungen etc.) laufen aber ja weiter... Wird von anderer Stelle für den Zeitraum der Kur Geld gezahlt? Falls ja, von welcher Stelle, und wie hoch wäre die Zahlung dann? Freundliche Grüße karana312

von karana312 am 10.01.2019, 22:11



Antwort auf: Wird bei Bezug von ALG 1 für die Dauer einer Mutter-Kind-Kur nicht gezahlt?

Hallo, wir haben ein Experten- Forum extra zum Thema Kuren. ArbGeld 1 bekommt man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, während der Kur zahlt idR der Träger, meist die Dt RV Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.01.2019



Antwort auf: Wird bei Bezug von ALG 1 für die Dauer einer Mutter-Kind-Kur nicht gezahlt?

Meine Mu-Ki Kur ist zwar schon 11 Jahre her, aber bei mir zählte die Mutter-Kind Kur wie ein einfacher Krankenschein. Also als Krankmeldung. Ich musste damals beim Amt eine Bescheinigung vom Arzt abgeben, bekam dann mein Geld weiter als wäre ich einfach nur krank geschrieben. Es kann natürlich sein, dass das Heute anders ist. Lediglich bei einer Rehakur da zahlte die Rentenversicherung den Verdienstausfall, vielleicht sind die jetzt grundsätzlich für alle Kuren verantwortlich, das weiß ich aber nicht. Ruf doch einfach mal bei ProFamilia, oder Diakonie an, die helfen ja auch bei solchen Kuranträgen und haben dementsprechend Erfahrung damit, die können dir ganz sicher weiter helfen.

von Julisa am 11.01.2019, 13:37



Antwort auf: Wird bei Bezug von ALG 1 für die Dauer einer Mutter-Kind-Kur nicht gezahlt?

Ich habe dir eine PN ans Postfach geschickt. Gute Besserung!

Mitglied inaktiv - 12.01.2019, 12:39



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