Wird Urlaubsabgeltung (befristeter Vertrag) direkt mit ALG II verrechnet?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wird Urlaubsabgeltung (befristeter Vertrag) direkt mit ALG II verrechnet?

Liebe Frau Bader, danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, um auf meine Frage zu antworten. Ich arbeite in einem befristeten Arbeitsverhältnis und befinde mich nun im Mutterschutz. Ganze 16 Urlaubstage habe ich nicht in Anspruch nehmen können. Eine Urlaubsabgeltung wird mir nach Austritt aus dem Arbeitsverhältnis (Vertragsende 15. März) ausgezahlt. ET ist der 19.Januar. Mein Mutterschutz würde demnach am 16.März enden, also fast mit Vertragsende. Ich werde mein Elterngeld mit ALG II aufstocken. Ich befürchte, von dem ausgezahlten Urlaubsgeld werde ich gar nichts haben, weil es direkt mit ALG II verrechnet wird - also als Einkommen angesehen wird? Herzliche Grüße aus Berlin, Josephine

von LaJosi am 19.12.2018, 01:34



Antwort auf: Wird Urlaubsabgeltung (befristeter Vertrag) direkt mit ALG II verrechnet?

Ich befürchte, von dem ausgezahlten Urlaubsgeld werde ich gar nichts haben, weil es direkt mit ALG II verrechnet wird - also als Einkommen angesehen wird? Das ist doch der völlig falsche Fokus. Du bekommst Einkommen (nämlich Urlaub ausgezahlt) aus deinem vorigen Arbeitsverhältnis und dazu Elterngeld. Wenn dein Einkommen dann eine Zeitlang so hoch ist, dass du keine Aufstockung durch ALGII benötigst, ist das doch weit besser, als von staatlichen Almosen abhängig zu sein. Es sollte eigentlich "normal" sein, sich selber versorgen zu können. Und du *befürchtest* die Situation, dass dein eigenes Einkommen ausreichen könnte und du keine staatliche Zuzahlung benötigst? So kann man sich selber auch das Leben schwer machen durch eine völlig verquerte Sichtweise der Dinge. https://www.hartziv.org/was-zaehlt-als-einkommen.html

Mitglied inaktiv - 22.12.2018, 11:03



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