wird Freistellung durch Arbeitsverbot aufgehoben?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: wird Freistellung durch Arbeitsverbot aufgehoben?

Hallo, ich bin bis 31.08.13 freigestellt von der Arbeit wegen Kinderbetreuung.Meine Tochter hat jetzt erst einen Kindergartenplatz. Jetzt habe ich heute von meiner Frauenärtzin ein Arbeitsverbot bekommen, was ab heute ( 16.08.13 ) gilt, weil ich Schwanger bin. Meine Frage jetzt, bekomme ich ab 16.08 wieder Gehalt oder erst ab 01.09.13? Vielen dank für Ihre Antwort Liebe Grüße Silke

von mysweety am 16.08.2013, 12:51



Antwort auf: wird Freistellung durch Arbeitsverbot aufgehoben?

Hallo, Sie bekämen doch erst ab September Lohn, also ab September Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.08.2013



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