Hallo,
mein Mann und ich möchten noch ein Baby, wir wollen im Juni schwanger werden (2015). Ich bekomme bis 25.08.2015 regulär mein Elterngeld (Auszahlung auf zwei Jahr gesplittet). Jetzt habe ich mit meinem Frauenarzt gesprochen und er sagt mir, dass er mir in der zweiten SS von Anfang ein BV ausstellen würde (da mein Sohn in der ersten SS 6,5 Wochen zu früh kam und das Risiko zu hoch wäre bei der zweiten SS)... Jetzt habe ich Angst das ich nur den Mindestsatz an Elterngeld bekomme, weil ich nicht arbeiten gehen kann... Wie ist hier der Fall?
Vielen Dank!
von
Rehmchen 91
am 05.02.2015, 11:08
Antwort auf:
Wir möchtennoch ein zweites Baby, wir möchten gerne dieses Jahr im Juni...
Hallo,
leider schreiben Sie nicht, wann Ihre Elternzeit endet. Während der Elternzeit spielt das Beschäftigungsverbot keine Rolle. Ab dem ersten Tag nach der Elternzeit lebt das alte Arbeitsverhältnis auf, Sie müssen jedoch wegen des Beschäftigungsverbotes nicht arbeiten.
Das Elterngeld bemisst sich nach dem Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt, ausgenommen sind Monate mit Elterngeldbezug (nur das erste Jahr beim splitting ) und Mutterschaftsgeld.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.02.2015