Hallo,
mein Sohn, gerade 3, besucht seit kurzer Zeit einen städtischen Kindergarten. Diesen haben wir über eine Klage erhalten.
Nun ist er aber noch nicht trocken, ärztlich ist alles abgeklärt, er hat noch viel Zeit und ist gesund. Die Kita verweigert ihm aber, trotz attest, die Windel.
Fällt das “wechseln“ bzw einfache zulassen der Windel, nicht in die Fürsorgepflicht der Erzieherin? Den Wechsel könnte er mit Windelslips auch selbst durchführen, aber auch das wird verweigert. Für mein Empfinden hat er ein Recht auf körperliche Unversehrtheit wie auch ein Recht auf einen Kitaplatz.
Vielen dank
von
Emfried
am 19.09.2018, 12:53
Antwort auf:
Windel wechsel in der Kita Ü3
Hallo,
was genau meinen Sie mit „verweigern ihm die Windel“? Er darf im Kindergarten keine Windel anziehen? Soll, das ist lächerlich.
Wollen sie ihn dann jedes Mal, wenn er sich einpischert, umziehen?
Die gesetzliche Grundlage, um das zu machen sollen sie Ihnen doch bitte mal mitteilen. Sowas gibt es nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.09.2018
Antwort auf:
Windel wechsel in der Kita Ü3
Spätestens nach dem 4 x Wäschewechsel am Vormittag werden sie ihm die Windel schon lassen. Die Erzieher haben mit der Sauerei doch viel mehr Arbeit...
Wie wird denn aktuell Verfahren? Was steht im Betreuungsvertrag?
VG
Mitglied inaktiv - 19.09.2018, 14:03