Hallo Frau Bader,
ich habe nach der Elternzeit am 01.04 wieder eine Teilzeitbeschäftigung aufgenommen. Laut Vertrag habe ich 12 Tage Jahresurlaub. Wenn ich es richtig verstanden habe, steht mir der Urlaub aus 2012 (Monate Jan, Feb, März, Vollzeit), bevor unsere Tochter zu Welt kam, auch noch zu (20 Tage Jahresurlaub).
Jetzt kann ich glücklicherweise am 30.04 zum Ende des Monats Mai kündigen. Wieviele Urlaubstage stehen mir, um den Urlaub diesen Monat noch nehmen zu können, denn jetzt noch zu?
Ich hoffe Sie steigen durch.. Vielen Dank
MW
von
Sooki12
am 27.04.2013, 13:22
Antwort auf:
Wieviele Urlaubstage stehen mir zu?
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.05.2013