Frage: Wieviele Krankentage für Eltern

Guten Tag, mein Lebensgefährte und ich arbeite beide beim selben AG, im selben Büro. Wenn unsere Tochter (2) erkrankt und Betreuung benötigt, stehen dann uns beiden je 10 Tage im Jahr mit ärtzlicher Bescheinigung zu, wobei dann die Krankenkasse den Lohnausgleich zahlt? Unsere Buchhalterin meinte, dass nur alleinerziehnenden Müttern 20 Tage zustehen würden, und uns beiden zusammen nur 10, weil wir zusammen leben und im selben Büro beschäftigt sind. Danke für ihre Hilfe! pustekuchen

Mitglied inaktiv - 19.01.2006, 13:36



Antwort auf: Wieviele Krankentage für Eltern

Hallo, der § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V regelt diese Rechtsansprüche eindeutig. Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr. Diese Freistellung ist bei Verheirateten/ Zusammenlebenden der Mutter und dem Vater zu gewähren, d. h., jeder hat Anspruch auf zehn Arbeitstage je eigenes Kind. Als Höchstdauer nennt das Gesetz jedoch maximal 25 Arbeitstage für Mutter und 25 für den Vater, unabhängig von der Kinderzahl. Eine Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen ist dabei nicht vorgesehen., sonst würde einer der Arbeitgeber ja benachteiligt werden. Allerdings sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Es muß ärztlich bestätigt werden, daß das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege bedarf, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen und pflegen kann und schließlich, das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zeit der Freistellung wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt, es sei denn, daß durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung gewährt wird. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.01.2006



Antwort auf: Wieviele Krankentage für Eltern

Hallo, es stehen jedem Erziehungsberechtigtem 10 Tage krank zu, d.h. dir 10 Tage und deinem Mann 10 Tage. Du kannst die 10 Tage deines Mannes auch für dich in Anspruch nehmen. Zumindest ist das bei verheirateten Partnern so. Ich denke bei euch kommt es darauf an, ob ihr gemeinsames Sorgerecht habt. Aber mit der Arbeit im gleichen Büro hat das meiner Meinung nach nichts zu tun euch nur 10 Tage zuzugestehen.

Mitglied inaktiv - 19.01.2006, 16:46



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