Danke, erstmal für Ihre Bemühungen in diesem Forum. Sie helfen uns immer sehr weiter.
Bin zur Zeit in Elternzeit und habe jetzt einen Mini-Job angenommen (der AG hat zugestimmt) Was wäre wenn ich jetzt noch zusätzlich eine Teilzeitstelle bekommen würde (alles innerhalb der 30 Stunden in der Woche) Gäbe es da Probleme??
Bzw. ist est auch möglich neben der Teilzeitstelle mehrere Nebenjobs zu haben?? (natürlich auch innerhalb der 30 Stunden und natürlich immer mit Zustimmung des AG)
Nochmal bzw. Ohne Teilzeitstelle mehrere Nebenjobs.... (insgesamt unter 400€)
Nochmal viele Fragen, daher vielen Dank an Sie!!
Lieben Gruß
Steffi
Mitglied inaktiv - 17.09.2010, 14:56
Antwort auf:
Wieviele Jobs darf man haben während der EZ
Hallo,
Hat ein Arbeitnehmer, der keiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, mehrere 400-Euro-Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander, sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zusammenzurechnen (nicht zu berücksichtigen sind Arbeitsentgelte aus kurzfristigen Beschäftigungen). Wird bei Zusammenrechnung mehrerer 400-Euro-Minijobs die monatliche Grenze von 400 Euro überschritten, so handelt es sich nicht mehr um versicherungsfreie Minijobs. Vielmehr sind diese versicherungspflichtig bei der zuständigen Krankenkasse zu melden.
Beispiel
Ein Arbeitnehmer arbeitet seit dem 1. Januar beim Arbeitgeber A und verdient monatlich 400 Euro. Einen Monat später, am 1. Februar, nimmt er beim Arbeitgeber B einen weiteren Minijob auf und erhält dort monatlich 300 Euro. Der Arbeitnehmer ist für den Monat Januar noch versicherungsfrei, weil sein Monatsverdienst nicht über 400 Euro liegt. Mit seinem zweiten Minijob übersteigt er jedoch die 400-Euro-Grenze und ist ab Februar sozialversicherungspflichtig in beiden Beschäftigungen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.09.2010
Antwort auf:
Wieviele Jobs darf man haben während der EZ
eine Frage von den vielen, habe ich mittlerweile selber lösen können. Also wenn ich Teilzeit angestellt bin, darf ich nur einen Nebenjob haben.
Also bleibt nur noch offen, ob ich mehrere Mini-Jobs (unter 400,00 €) während der EZ haben darf bei verschiedenen AG
Bzw. ob ich Teilzeit und einen Nebenjob während der EZ haben darf. (beides nicht beim alten AG)
Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 20.09.2010, 12:25