Frage: wieviel urlaub steht mir zu?

hallo frau bader! ich habe schon danach gesucht, wurde aber nicht wirklich schlau aus den antworten. im gesamten jahr habe ich 24 tage urlaub, mein letzter offizieller arbeitstag ist der 28.6. der et ist der 10.8. wie viel anspruch auf urlaub habe ich jetz noch? wird der mutterschutz als normale arbeitszeit mitgerechnet oder ist der urlaub dann nur anteilig? es geht ja über den 31.6. hinaus, also würde mir dann ja der komplette jahresurlaub zur verfügung stehen, oder? oder ist das anteilig, so dass mir insgesamt 10/12 des jahresurlaubs zustehen? ich hoffe, sie können mir helfen! ich möchte meinen urlaub auch nicht einfach so verschenken und mein chef weiß auch nicht wirklich, wie das läuft. vielen dank! mit freundlichen grüßen nine

Mitglied inaktiv - 24.05.2004, 09:57



Antwort auf: wieviel urlaub steht mir zu?

Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Dies alles ist geregelt im MuSchG und BerzGG. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.05.2004



Antwort auf: wieviel urlaub steht mir zu?

Hallo Nine, leider ist das immer wieder falsch: Zeig Deinem AG mal den § 17 BErzGG, dort ist das mit dem Urlaub geregelt: Urlaub abziehen kann er nur für VOLLE Monate Elternzeit. Also sobald auch nur ein Tag Mutterschutz in einen Monat fällt, hat man für diesen vollen Urlaubsanspruch. Viele Grüße Désirée P. S. nach deinem ET hast Du Anspruch auf 10/12 Deines Jahresurlaubes :-)

Mitglied inaktiv - 24.05.2004, 21:28



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