Wieviel abfindungsumme ist gerechtfertigt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wieviel abfindungsumme ist gerechtfertigt

Ich wurde zum 1.8.18 eingestellt und am 8.8.18 schriftlich ,ohne gründe gekündigt . Am 9.8.18 vom frauenarzt erst die schwangerschaftsbestätigung erhalten und auf arbeit abgegeben . Bin auch schon mit anwalt beim gütegespräch gewesen vor gericht , da sich der arbeitgeber weigert mich wieder einzustellen und ich auch inzwischen schon in der 24ssw bin und auch krankengeld beziehe da ich schwangerschaftsbedingt auch nicht für den arbeitsmarkt zur verfügung stehe, möchte ich auch nicht mehr dort arbeiten und da er mich auch gleich nach der elternzeit wieder entlassen würde ,würde es mir auch finanziell nichts bringen . Und der nächste gerichtstermin erst nach entbindung ist ,bekomm ich durch die krankschreibung auch keine lohnnachzahlung . Also möchte ich eine abfindung beziehen. Mein AG hat mit eine abfindungssumme von 2300€brutto (habe lohnsteuerklasse 5) und es würde ca. 1300 1400 €netto nach den abzügen über bleiben . Ist mit zu wenig da ich 1800€ brutto auf meinem arbeitsvertrag stehen habe . Mein anwalt ist nicht in der lage mir eine richtung zu geben (unfähig) wieviel ich vor gericht recht bekommen würde. Können sie mir einen rat geben ob ich die 2300 annehmen sollte oder mein wunsch von 3bruttolöhnen erreichen kann vor gericht oder ob ich zu hoch poker . Da ich alle kosten selbst tragen muss von 600€á gerichtstermin und ich nicht mit +-0 rausgehen möchte ,weiß ich nicht weiter .

von Matrosenbaby 2108 am 09.10.2018, 12:37



Antwort auf: Wieviel abfindungsumme ist gerechtfertigt

Hallo, da Sie anwaltlich vertreten sind darf ich nichts dazu sagen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2018



Antwort auf: Wieviel abfindungsumme ist gerechtfertigt

...mal eine frage. du hast 7 tage!! dorte gearbeitet und möchtest jetzt drei monatsgehälter abfindung? finde ich shcon echt arg überzogen. sei froh, dass er dir überhaupt eine abfindung zahlen möchte. was netto rauskommt, ist dem AG zu recht egal. auch deine steuerklasse interessiert ihn nicht. verstehe das jetzt irgendwie gar nicht. wird schon seine gründe haben, wenn man nach einer woche arbeit gekündigt wird...

von mellomania am 09.10.2018, 13:29



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Fr. Bader darf nichts sagen, wenn du schon anwaltlich vertreten bist.

von malini am 09.10.2018, 14:55



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Rechtlich kannst du vor Gericht ziehen. da wird dein AG wohl gezwungen werden dich rückwirkend wieder einzustellen. oder ihr einigt euch außergerichtlich. Lohnsteuergruppe5 ist deine eigene Entscheidung. davon ab bekommst du nicht weniger Geld wie bei der 4, sondern nur später. Du musst es dir dann eben über die Steuererklärung wieder rein holen. Das weiß man aber wenn man so unklug ist die 5 zu nehmen. Das Einkommen deines Mannes muss ja extrem viel höher sein das sich das lohnt. Das sich das EG entsprechend auch berechnet ist dir ja sicherlich bewusst. Fraglich ob der Richter deinen AG zu dieser Höhe verdonnern wird, steht nun mal in keinem Verhältnis zu einander. Nicht bei der extrem kurzen Zeit der Tätigkeit. Wenn der AG will ist zahlt er dir rückwirkend das Geld, und kündigt dir dann eben nach der EZ. Dann hast du gar keine Abfindung.

von Felica am 09.10.2018, 15:00



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Dein Anwalt ist nicht unfähig - er will dir nur keine falschen Versprechungen machen. Ziel einesT ermin oder Verhandlung vor dem Arb.-Gericht ist vorrangig die Wiedereinstellung! Und es wird ganz klar davon ausgegangen, dass dies auch dein Ziel ist. Und das wird eben zuerst entschieden. Wenn dein AG dann kommen sieht, dass er dich wieder einstellen muss und das partou nicht will, wird er sich mit einer Abfindung freikaufen wollen. Eine Abfindung kann/ist oft je 1/2 Monatslohn pro Jahr! des Angestelltenverhältnisses. Da ist dein AG aktuell sehr großzügig. Vor Gericht würde ja die Rechtmäßigkeit der Kündigung erörtert werden - und da frage ich mich gerade, was passiert ist, dass dein AG dich nach 7 Tagen kündigt und selbst durch die Schwangerschaft nicht davon abweicht. Kann er nicht, weil die Auftragslage plötzlich eingebrochen ist zB? Im Gütetermin wird er dazu doch sicher etwas gesagt haben. Und auch das berücksichtigt dein Anwalt natürlich und sieht evt kommen, dass du nicht soo irre sicher, dass du mit deiner Klage überhaupt Erfolg haben könntest.

von cube am 10.10.2018, 09:09



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Ich habe die lohnsteuerklasse 5 gewählt , da mein mann sehr sehr viel mehr geld verdient als ich und habe auch schon ein 18M alten sohn von daher weiß ich auch wieviel elterngeld ich bekomme . Das das mit der lohnsteuer mein eigenes "problem"ist weiß ich auch ... Das war auch nicht der betreffene punkt , sondern wie ich mich weiter verhalten sollte . Um hier alle kleinigkeiten aufzuzählen müsste ich ein roman schreiben damit wirklich alle hier meine entscheidungen verstehen . Nur um hier ein missverständniss aus dem weg zu räumen , es war grob rechtens wie mein arbeitgeber sich verhalten hat . Ich hab mir auch nichts zu schulden kommen lassen . Warum er diesen schritt mit der kündigung gegangen ist kann ich nur erahnen . Aber meine einschätzung ist die das er sich mit meiner einstellung absichern wollte ,da er auch gleichzeitig 2 lehrlinge eingestellt hat und falls ein lehrling abspringt hat er mich als arbeitskraft noch . Die 3 gehälter wollte ich haben , da es ein ausgleich zu einer wiedereinstellung ist und er mir diese summe in der mutterschutzzeit hätte zahlen müssen. Der momentane stand ist das ich nur 3x300€ von der krankenkasse bekomme für 14 wochen mutterschutz . Daher 3 gehälter . Und wie schon erwähnt handelt mein AG grob rechtens mit der kündigung einer schwangeren ... bitte vergesst das hier nicht .... "Froh sein" ist da glaube die falsche beschwichtigung meinerseits !

von Matrosenbaby 2108 am 10.10.2018, 09:41



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hi, wenn dein Mann doch sehr sehr viel mehr Geld verdient als du frag ich mich, wieso du deinen AG da noch auspressen willst. Ich würde mir als AG auch veräppelt vorkommen bei deinem Verhalten. Ich frage mich, wie es so aus der Mode kommen konnte sich fair zu verhalten. floe

von la-floe am 10.10.2018, 09:58



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Ist schon richtig, dass ein AG innerhalb der Probezeit mit der gesetzlichen Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen kündigen darf. Du hast aber noch während der Zeit, in der du ja noch einen Vertrag hattest, die Bescheinigung über die Schwangerschaft vorgelegt. Dadurch wäre die Kündigung eigentlich unwirksam. Dein AG will aber dennoch nicht den Vertrag aufrecht erhalten. Jetzt bräuchte er aber wirklich gute Gründe, um die Kündigung einer Schwangeren zu argumentieren. Und da blicke ich jetzt gerade nicht ganz durch, welche wirklich guten Gründe er haben könnte, die Kündigung aufrecht zu erhalten. Es kann natürlich sein, dass er auf Zeit spielt und hofft, dass du zwischendurch einknickst. Dass du möglichst viel Geld rausschlagen willst, ist verständlich. Aber du wirst dich darauf einstellen müssen, dass eine Abfindung nicht wie ein Schadenersatz behandelt wird. Würdest du mit deiner Klage erfolg haben, würdest du ja rückwirkend wieder eingestellt, Dein AG müsste diese Gehälter nachzahlen. Genau das will er ja aber nicht. Er wird dir ganz sicher daher auch eben nicht ein so hohes Angebot machen, wie du es dir wünschst. Dann hätte er doch auch die Kündigung zurück nehmen können und dir einfach ein (evt. ungerechtfertigtes, aber egal) BV aussprechen können. Selbst wenn du völlig im Recht bist, kannst du nicht darauf hoffen, das sich dies auch finanziell so auszahlen wird, wie man es sich wünscht oder gerechtfertigt empfindet. Das ist jetzt tatsächlich dein Risiko. Du musst entscheiden, ob du annimmst oder es bis zur Klage kommen lässt und dann evt. auch nicht mehr bekommst - oder vielleicht sogar sehr viel mehr als aktuell gewünscht. Das kann dir aber kein Anwalt vorhersagen. Deshalb wird er dir da auch keine Richtung vorgeben wollen/dürfen.

von cube am 10.10.2018, 10:29



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Wenn du jetzt in der 24 ssw bist, dann warst du zu Arbeitsantritt je bereits sichtbar schwanger und hast das vermutlich auch schon vor Arbeitsantritt gewusst? Kann es zufällig sein, dass dein AG einfach sauer ist, dass du wohlwissentlich der Tatsache, nicht wirklich lange deine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen, ihn nicht vorab informiert hast, dass du schwanger bist? Das ändert zwar nichts daran, dass du als Schwangere dem Kündigungsschutz unterliegst - würde aber das Verhalten deines AG erklären und es auch ein bisschen nachvollziehbar machen. Es wäre doch nur fair gewesen, ihn vorab zu informieren, so dass er Zeit gehabt hätte, einen Ersatz zu suchen für den Zeitpunkt, ab dem du dann ganz ausfällst.

von cube am 10.10.2018, 10:41



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Was sagt die denn eigentlich dazu? Ohne Zustimmung der zuständigen Behörde hätte dein AG doch gar keine Kündigung aussprechend dürfen.

von cube am 10.10.2018, 10:57



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Mhm, das finde ich jetzt auch etwas vorschnell. Vielleicht hätte sie die Stellenzusage ja schon vor der Schwangerschaft? Ich hatte vor meiner Schwangerschaft, da ich eine befristete Stelle hatte, auch Bewerbungen geschrieben und ein Arbeitgeber hat so lange gebrsucht, dass ich ein Vorstellungsgesrpäch in der 12. SSW hätte. Die Stellenzusage kam in der 14. SSW, angefangen hätte ich ein paar Wochen später. Ich war so ehrlich und habe blöderweise vor Vertragsunterzeichung gesagt, was los ist. Tja, plötzlich hatte die Stelle jemand anders. War halb so tragisch, da ich letztlich nach Ende meiner befristeten Stelle und dem Mutterschutz nur ein paar Wochen arbeitslos war, aber trotzdem würde ich heute jedem raten, erst nach Arbeitsantritt die Schwangerschaft zu verkünden...

von 85kathali am 10.10.2018, 12:57



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das sehe ich grundsätzlich auch so wenn die Stelle trotz Schwangerschaft angetreten werden kann. Aber eine Schwangerschaft beim Neuantritt der Stelle zu verschweigen in dem Wissen, dass man diese nie antreten kann finde ich eine Frechheit. Solche Frauen sind einer der Gründe dafür, dass viele AG sich schwer tun, Fruen im gebärfähigen Alter einzustellen. floe

von la-floe am 10.10.2018, 13:09



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Um die Stellenzusage geht es doch gar nicht dabei. Sondern darum, dass sie mit jetzt 24 ssw bei Stellenantritt bereits von der Schwangerschaft gewusst hat, aber nichts gesagt hat. Obwohl sie bereits wusste, dass sie diese Stelle wohl nicht wirklich lange tatsächlich ausfüllen wird. Da kann man zumindest nachvollziehen, warum ein AG sauer ist. Und das die Kündigung wohl nicht so völlig unverständlich oder wegen der Lehrlinge etc erfolgt ist. Gleichwohl ändert das natürlich überhaupt nichts daran, dass der Kündigung das Gewerbeamt hätte zustimmen müssen bzw. der Kündigungsschutz gilt. Recht ist Recht - und das steht auch jemandem zu, der den AG verärgert. Das der AG aber nicht wirklich viel zahlen will, ist verständlich, oder?

von cube am 10.10.2018, 13:33



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Mal wieder eine kleine info am rande hab meinen "roman" fast fertig .... Ich war noch in der elternzeit als ich bewerbungen geschrieben habe und vorstellungstermin und arbeitsvertrag hab ich bekommen/unterschrieben am 1.5.und am 14.5 .... Also ich war noch nicht schwanger . Ich hab auch sehr viele gedanken über eine bekanntgabe vor arbeitsantritt gehabt ... aber da ich vor meinem erstem kind eine fehlgeburt in der 14 ssw hatte ,und es mich auch sehr verfolgt hat ,wollte ich nicht eine stellenzusage aufs spiel setzen weil ich es sage und dann nicht evt wieder eine fehlgeburt habe . Aber das ist hier auch nicht das thema .... also weiß ich auch grad nicht warum man sich hier an den pranger stellen lassen muss nur weil ich etwas bis zum stellenantritt nicht gesagt hab .... ich hab witzigerweise 2 freundinnen die in dem gleichen ssm sind und es nicht verheimlicht haben und sitzen jetzt ohne arbeit da ! Für die die hier so vorschnell diese meinung vertreten , wisst ihr eigentlich das monate die man arbeitslosengeld in dem zeitabschnitt 12monate vor entbindung bezieht 0€monate dann einer elterngeldberechnung sind !!!!!! Das ist echt scheiße für mütter die eine familie in der zeit zu versorgen haben kein geld zu bekommen oder nur sehr wenig weil sie zb.6monate arbeitslosengeld bezogen haben ! Es werden nur monate ausgeklammert wo man schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben ist ...... Nur zur info

von Matrosenbaby 2108 am 10.10.2018, 21:21



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Was das gewerbeaufsichtsamt dazu sagt weiß ich garnicht .... mir wurde auch nie gesagt das das amt diese kündigung zulassen muss .... werde mich mal erkundigen und irgendwo anrufen und nachfragen was die davon halten , da ich ja auch nicht erfahren habe warum ich überhaubt gekündigt wurde und auch bei mehrmaligen nachfragen nicht erfahren habe

von Matrosenbaby 2108 am 10.10.2018, 21:25



Antwort auf: Wieviel abfindungsumme ist gerechtfertigt

ist blöd, aber er ist nicht verpflichtet, dir den genauen grund zu nennen. er könnte dich ja auch nur gekündigt haben, weil er dich nicht mag. oder sowas. dafür ist die probezeit ja da. da kannst du auch einfach so aus lust und laune raus gekündigt werden, wenn der ag z.b feststellt, dass die arbeit, für die du eintegeilt bist, auch von vorhandenen AK gemacht werden kann. z.b.. ist nicht böse gemeint, nur weil du sagtest dir nennt keiner den grund...

von mellomania am 10.10.2018, 21:35



Antwort auf: Wieviel abfindungsumme ist gerechtfertigt

Ja das weiß ich .... inzwischen kenn ich mich sehr gut aus über arbeitsrecht ,elterngeldberechnung krankenkeld in der schwangerschaft .... kündigungsschutzklage u.s.w. ..... es fing auch eigentlich mit einer ganz anderen frage hier an und die war wieviel geld ein richter zusprechen würde was diese rechtswiedrige sache rechtfertigen würde ... und ich bin nicht der meinung das ich glücklich über jeden cent sein muss den ich überhaubt bekomme weil ich nur 7tage gearbeitet hab . Es ist eine sehr große hotelkette wo ich angestellt war und ich will nicht das sie mit soner krassen sache "ungestraft " und mit einem blauen auge davon kommen .... eine schwangere zu kündigen ist egal wie lange sie angestellt war echt ein nogo . Hab das auch nur erwähnt mit ,das ich nicht weiß warum , weil ich keine lust hab den mädels ,die denken das ich etwas grob fahrlässiges was eine kündigung trotzdem rechtmäßig machen würde ,das dann nochmal zu erwähnen . Hier sind ja ein paar dabei die nur auf den eigenen teller gucken und wo die welt nur aus schwarz und weiß besteht . (Und anscheind gern vorschnell verurteilen !!!)

von Matrosenbaby 2108 am 10.10.2018, 22:54



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das kannst du so aber nicht darlegen. du hast NACH der kündigung (beim AG als nicht schwanger) eine bescheinigung vorgelegt dass du eben schwanger bist. daher hat er dich nicht als schwangere gekündigt. finde ich dann auch nciht richtig, den AG dann so hinzustellen, als kündige er schwangere. er wird seine gründe haben. wer nach 7 tagen gekündigt wird...ich weiß nicht, so gut kann deine arbeit dort dann nicht gewesen sein. tut mir leid.

von mellomania am 12.10.2018, 08:09



Antwort auf: Wieviel abfindungsumme ist gerechtfertigt

Diese Frage wurde auch schon beantwortet. Grundsätzlich steht dir keine zu. War die Kündigung unrechtmäßig, geht es vorrangig um Rücknahme der Kündigung. Eine Abfindung kann möglicherweise als Vereinbarung getroffen werden, um den Vertrag eben nicht wieder aufleben lassen zu müssen. In der Regel gibt es Abfindungen aber eher, wenn es eben um die Beendigung eines bereits seit Jahren bestehenden Arbeitsverhältnisses geht und/oder der AG den AN durch irgendetwas benachteiligt hat. Du darfst ganz sicher deine Gründe haben, eine Schwangerschaft nicht dem AG mitzuteilen. Genau so hat er aber auch das Recht, dir dann - unwissentlich der Schwangerschaft - aus welchen Gründen auch immer in der Probezeit zu kündigen. Dieses Risiko bist du eben eingegangen, wissentlich aller eventuellen daraus resultierenden Nachteile für dich. Dafür jetzt den AG verantwortlich zu machen, ist eben nicht so ganz ok. Ich würde dir also raten, dich schnell mal bei der Aufsicht zu informieren bzgl. der Kündigung und dann - je nach dem, was die sagen - die angebotene Summe anzunehmen. Du wirst vor Gericht keinesfalls mehr bekommen.

von cube am 12.10.2018, 09:24



Antwort auf: Wieviel abfindungsumme ist gerechtfertigt

1. Du erhältst eine Kündigung, die du für nicht rechtmäßig hältst. Dabei geht es nicht um ungerecht/unfair oder das sie dir gerade gar nicht passt. 2. Du widersprichst der Kündigung und machst dich gleichzeitig anwaltlich schlau. 3. Dieser sagt entweder "nein, ist rechtmäßig erfolgt" - dann endet das ganze sofort und ohne irgendwelche Ansprüche an den AG. Er sagt "nicht rechtmäßig" und du reichst Kündigungschutzklage ein. Dabei geht es dann nicht um eine Abfindung! Sondern um Rücknahme der Kündigung und wiederaufleben des Arbeitsvertrages. 4. Der AG erhält Schreiben vom Anwalt. Jetzt gibt es mehrere Möglichkeiten: a) sein Anwalt sagt "doch rechtmäßig" und der AG lässt es auf eine Klage ankommen. b) Der AG kann sich nicht sicher sein, ob seine Kündigung ok war, will dich aber auf keinen Fall wieder einstellen und bietet eine Abfindung. c) Der AG weiß, das er nicht rechtmäßig gekündigt hat und bietet eine Abfindung. Ob innerhalb eines Gütetermins oder außerhalb, ist egal. 5. Ihr einigt euch oder geht vor Gericht. Und jetzt geht es nicht um eine Abfindung oder dessen Höhe, sondern darum, ob die Kündigung rechtmäßig war oder nicht. War sie es nicht, wird sie aufgehoben und der AG muss alles nachzahlen, als wenn der Vertrag nie gekündigt worden wäre. Eine Abfindung steht dabei nicht zur Diskussion. War die Kündigung rechtmäßig, gibts gar nichts für dich. So, siehst du jetzt das Problem bzgl. der Höhe einer Abfindungssumme? Um die wird es nicht gehen, sobald das ganze vor Gericht geht. Um die geht es nur solange, wie noch kein Urteil ergangen ist und die macht ihr unter euch aus. Einen gesetzlichen Anspruch auf Kündigung gibt es nämlich nicht. Es gibt nur den gesetzlichen Anspruch auf Wiedereinstellung im Falle einer nicht rechtmäßig erfolgten Kündigung.

von cube am 12.10.2018, 10:10



Antwort auf: Wieviel abfindungsumme ist gerechtfertigt

Es geht nicht darum, ob du vor Antritt schon etwas sagst - sondern darum, ob du am ersten Tag etwas sagst. Ab dem Moment hättest du Kündigungsschutz gehabt. Egal wie blöd der AG das findet oder nicht. Thema ist es deshalb, weil die eigentliche Frage nicht die nach einer Abfindung ist oder deren Höhe, sondern ob du überhaupt gekündigt werden durftest und warum du die dir zur Verfügung stehenden Mittel zur Erlangung des Kündigungsschutzes nicht genutzt hast.

von cube am 12.10.2018, 10:45