Sehr geehrte Frau Bader,
Am 01.07.2011 wurde mein 2. Kind geboren. Normalerweise habe ich im Jahr 21 Tage Urlaub. Auf meinen gesamten Lohnzetteln aus 2011 (bis Ende der Mutterschutzzuzahlung vom AG) stehen 21 Tage Urlaub, den ich 2011 nicht mehr nehmen konnte, da ich seit April im Beschäftigungsverbot war. Mit dem AG war besprochen, dass ich den Urlaub im Anschluß an die EZ nehme.
Nach Rücksprache mit dem Steuerberater habe ich nun angeblich nur anteilig Urlaub in 2011 gehabt - also 14 Tage. Was zählt denn nun wirklich? Das was auf meinem Gehaltszettel steht oder was der Steuerberater jetzt sagt?
Vielen Dank für die Antwort
von
Mini08
am 05.08.2013, 20:38
Antwort auf:
Wieviel Urlaubsanspruch hat man
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.08.2013
Antwort auf:
Wieviel Urlaubsanspruch hat man
Der Steuerberater hat Recht, du warst im Juli und August noch im Mutterschutz, bis dahin erwirbst du Urlaubsanspruch. Für jeden Monat, den du voll in Ez warst ( Sept - Dez), hast du keinen Anspruch.
von
sternenfee75
am 05.08.2013, 22:04