Hallo, Ich habe eigentlich eine 4TageWoche, darf aber laut Arzt nur noch 2 Tage die Woche arbeiten. Mein AG meint, dass ich aber 4 Tage die Woche Urlaub nehmen müsse, da die mutterschutzrechtlichen Ausfallzeiten, die mit dem Urlaub nicht verrechnet werden dürfen, sich ausschließlich auf die 14 Wochen MuSchu beziehen würden, nicht aber auf mein Teilbeschäftigungsverbot. Ist das richtig so? Es klingt aber irgendwie unlogisch, weil wenn ich ein komplettes BV hätte, dürfte der AG doch auch nicht meinen Urlaub abziehen. Leider ist mein Arbeitgeber absolut nicht vertrauenswürdig und hat in einigen Sachen auch keine Ahnung, was ich bei meiner letzten Ss feststellen musste. Deshalb bin ich natürlich sehr misstrauisch, wenn mein AG mir was erzählt, was ich nicht eindeutig nachvollziehn kann. Ich hoffe, Sie können mir hier etwas eindeutiges sagen. Vielen Dank.
von gataki am 03.04.2013, 23:53