Liebe Frau Bader,
da ich ja am 14.7.2015 Juli meinen Geburtstermin habe… (letzter Arbeitstag 1.Juni 2015, laut Frauenarzt). Wollte ich mal nachfragen wie viel Resturlaub mir dieses Jahr noch zusteht…
Ich habe einen Jahresurlaub von 24 Tagen!
Das Problem ist ... das unsere Personalerin meint "Urlaubsanspruch entsteht bei Vollendung eines Monats, nicht für einen angefangenen Monat." Da der Mutterschutz bis zum 8.9.2015 geht sind es bei ihrer Rechnung 2 Tage x 8 Monate = 16 Tage Resturlaub...
Ich bin aber der Meinung das jeder angefangene Monat mitzählt. Somit würde ich auf 2 Tage x 9 Monate = 18 Tage kommen.
Im Internet findet man immer wieder undurchsichtige Aussagen! Könnten sie mir eventuell weiterhelfen? Ich habe schon alle Foren durchsucht und finde immer wieder unterschiedliche Aussagen!
Vielen Dank und Alles Liebe Anna K.
von
anablume27
am 16.03.2015, 16:25
Antwort auf:
Wieviel Resturlaub steht mir im Mutterschutz zu!?
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.03.2015
Antwort auf:
Wieviel Resturlaub steht mir im Mutterschutz zu!?
Ist eigentlich ganz klar!
Du bist beschäftigt, über den Mutterschutz hinaus. Von daher entsteht der Anspruch für die ganze Zeit - für das ganze Jahr.
Und dieser ganzjährige Anspruch auf Urlaub darf durch die Elternzeit gekürzt werden.
Aber nur für Monate, die du komplett, also vom 1. des Monats bis zum letzten des Monats in Elternzeit warst.
Also 1. Juni bis 30. Juni oder 1. Februar bis 28. Februar
Und für jeden kompletten Monat um 1/12.
Du wist den September nicht komplett in EZ sein, also darf für September nicht gekürzt werden!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 16.03.2015, 17:30
Antwort auf:
Wieviel Resturlaub steht mir im Mutterschutz zu!?
§ 17 BEEG
da kann man nachlesen wie und wann der Urlaub gekürzt werden darf.
Gruss
Désirée
von
desireekk
am 16.03.2015, 17:34