Hallo Frau Bader,
habe für 2 Jahre Elternzeit beantragt und 1 Jahr Elterngeld bezogen.
Meine Tochter kam am 07.07.2011, meine Elternzeit endet am 02.09.2013.
Jetzt bin ich zum 2ten mal schwanger, der Geburtstermin ist der 13.09.2013, der Mutterschutz beginnt laut meiner Rechnung am 02.08.2013.
Meine frage an Sie:
Ab welchem Tag muss der AG Mutterschaftsgeld zahlen?
Bekomme ich jetzt nur den Sokelbetrag von 300,00 € + Geschwisterbonus von 75,00 €?
Vielen Dank im Voraus.
LG
von
TatjanaSch.
am 27.05.2013, 13:55
Antwort auf:
Wieviel Mutterschafts-/ Elterngeld bekomme ich beim 2ten Kind?
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.06.2013
Antwort auf:
Wieviel Mutterschafts-/ Elterngeld bekomme ich beim 2ten Kind?
Wenn du nichts machst, muss dein AG ab dem 3.9.13 MuSchu-Geld zahlen.
Beendest du zum 01.08.13 die Elternzeit (quasi erster Arbeitszeit 2.8.), dann muss er ab dem 02.08. zahlen.
Ja, an Elterngeld gibt es nur den Mindestsatz.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 27.05.2013, 15:04