Hallo Der Vater meiner Tochter (13) und ich sind seit 2014 einvernehmlich geschieden. Sie lebt bei mir und wir haben keine festen Besuchszeiten. Er bezahlt den Unterhalt fürs Kind nach der Düsseldorfer Tabelle. Mittlerweile hat es sich so eingeschlichen, dass die Tochter jedes We und auch fast die ganzen Ferien abwechselnd bei ihm und seiner Mutter verbringt (wohnen im selben Ort). Normal wäre es ja jedes 2. We und nur die Hälfte der Ferien. Nun stehen die Sommerferien vor der Tür und meine Tochter möchte die vollen 6 Wochen bei Oma und Papa verbringen. Bisher kam das Thema Kostgeld noch nie zur Sprache. Meine Frage ist, was wäre angebracht? Gibt es sowas wie einen "Tagessatz" und kann die Oma oder der Vater sowas verlangen bzw. den Unterhalt kürzen? Denn 3 von 6 Wochen stehen ja dem Vater zu. Müsste ich dann trotzdem für volle 6 Wochen Kostgeld zahlen? Sorry für den langen Text, der hoffentlich verständlich ist. Ich bedanke mich im vorraus für eine Antwort MfG Shasutin
von Shasutin am 26.06.2016, 13:17