Hallo Frau Bader, Ich bin bis zum 03.01.16 in Elternzeit. Danach wollte ich wieder in meinen alten 40 h Vollzeitjob. Seit dem 01.10.15 übe ich einen 450€ Job aus. Wenn ich jetzt schwanger bin (wovon ich ausgehe) und ein BV bekomme,was so sein wird,da ich in der 1. Schwangerschaft auch eine Risikoschwangerschaft hatte und auch ein BV bekam, wieviel Geld würde ich dann bekommen? Bekäme ich dann ab dem 03.01.16 mein normales Vollzeitgehalt? Oder muss ich erst 3 Monate in meinem alten VZ Job gearbeitet haben um den Anspruch beim BV auf mein altes Gehalt zu haben? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
von Nashi1977 am 20.10.2015, 21:36