Liebe Frau Bader,
Mein Sohn ist am 2.2.2012 geboren. Ich habe zwei Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragt und steige nun Anfang Februar 2013 zu Beginn des zweiten Elternzeitjahres Teilzeit mit 19,5 Std./Woche wieder ein.
Während des ersten Elternzeitjahres habe ich Elterngeld in Höhe von ca.1300€ erhalten.
Nun stelle ich fest, dass ich erneut schwanger bin. Da alles noch sehr frisch ist und ich die frohe Botschaft selbst erstmal für mich "verdauen" muss, habe ich meinem Arbeitgeber noch nichts gesagt.
Der errechnete Geburtstermin wäre ca. Anfang Oktober.
Wieviel Elterngeld stünde mir dann zu, bzw. wie errechnet sich das nun für mich?
Soll ich die Stelle dann überhaupt antreten, oder wirkt sich dies für mich finanziell nachteilig aus?
Lieben Dank für Ihre Antwort,
CarinaMama
von
CarinaMama
am 23.01.2013, 11:27
Antwort auf:
Wieviel Elterngeld steht mir bei erneuter Schwangerschaft zu?
Hallo,
Ausgangspunkt ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Eltern-geld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Am besten rechnen Sie bei Ihrem individuellen Einzelfall nach, welcher Unterschied sich ergibt:www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.01.2013
Antwort auf:
Wieviel Elterngeld steht mir bei erneuter Schwangerschaft zu?
Glückwunsch !
Nachteilig wirkt es sich aus, wenn Du nicht arbeiten gehst, denn dann sind alle Monate ab Februar eine glatte Nullrunde fürs neue Elterngeld.
Wann beginnt der neue Mutterschutz ?
Davor die 12 Monate zählen.
Alles was Du verdienst zählt , und da wo noch Elterngeld vom ersten Kind war, da wird es durch Gehalt vor der ersten Geburt ersetzt.
Es wird also auf jeden Fall weniger, aber bis Kind 1 drei ist, bekommst Du auch noch den Geschwisterbonus von 10% des Elterngeldes obendrauf.
Alles Gute für die Schwangerschaft
Achja, wichtig :Die erste Elternzeit bitte einen Tag vor neuem Mutterschutz beenden, dann bekommst Du das Mutterschutzgeld aus dem Vollzeitvertrag :-)
von
Sternenschnuppe
am 23.01.2013, 11:49
Antwort auf:
Wieviel Elterngeld steht mir bei erneuter Schwangerschaft zu?
Ganz lieben Dank Sternschnuppe!
Jetzt habe ich gelesen, dass es wohl verschiedene Urteile gibt, und die Elternzeit nur mit Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden kann.
Was stimmt denn nun?
Und gibt es für die vorzeitige Beendigung bestimmte Fristen o.ä.?
Merci für die Mühe!
von
CarinaMama
am 23.01.2013, 12:30
Antwort auf:
Wieviel Elterngeld steht mir bei erneuter Schwangerschaft zu?
Der Ag darf nicht mehr ablehnen seit 01.01.2013.
Nun, ich würde das direkt mitmachen, wenn Du die neue Schwangerschaft bekannt gibst und um schriftliche Bestätigung bitten.
von
Sternenschnuppe
am 23.01.2013, 12:32