Hallo Frau Bader,
da ich widersprüchliches darüber gelesen habe, möchte ich wissen wieviel Elterngeld ich nun bekomme.
Mein erstes Kind kam am 03.10.2012 zur Welt, daraufhin habe ich ein Jahr Elterngeld (ca. 800,00 €) bezogen, welches aufgrund meiner Festanstellung berechnet wurde. Jetzt fange ich im Oktober wieder an zu arbeiten, allerdings nur 30 Std./Woche. Mein zweites Kind wird Ende März geboren, ich gehe daher 4 Monate arbeiten. Auf welcher Grundlage wird das nächste Elterngeld berechnet?
Danke für Ihre Auskunft
VG
von
Beachmaus1008
am 20.09.2013, 19:07
Antwort auf:
Wieviel Elterngeld bei kurz aufeinanderfolgenden Geburten?
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.09.2013
Antwort auf:
Wieviel Elterngeld bei kurz aufeinanderfolgenden Geburten?
Aus dem Einkommen der Monate:
März 14 - nein, wg Geburt
Feb 14 - nein, wg Mutterschutz
Jan 14 - Monat 1 - mit Teilzeiteinkommen
Dez 13 - Monat 2 - mit Teilzeiteinkommen
Nov 13 - Monat 3 - mit Teilzeiteinkommen
Okt 13 - nein, wg Elterngeldbezug
bis Okt 12 - nein, wg Elterngeldbezug
Sep 12 - nein, wg Mutterschutz
Aug 12 - nein, wg Mutterschutz
Juli 12 - Monat 4 - mit Vollzeiteinkommen
Juni 12 - Monat 5 - mit Vollzeiteinkommen
bis
Dez 11 - Monat 12 - mit Vollzeiteinkommen
Es sei denn, du warst schwangerschaftsbedingt krank oder bist Beamtin.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 20.09.2013, 21:04