Wieso bekomme ich diesen Monat fastt nix an Elterngeld?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wieso bekomme ich diesen Monat fastt nix an Elterngeld?

Hallo Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Das Elterngeld hab ich auch auf 2Jahre verdoppelt. Bekomme also nur noch die Hälfte von dem was man normal bekommt. Mein Kind ist jetzt 12 Monate alt. Plötzlich habe ich nur noch 59€ bekommen... Wieso bekomme ich denn nicht wie sonst auch die 450€? Das verstehe ich nicht und die Dame von der Elterngeldstelle hat es mir erklärt mit: das ist der Rest aus dem 2. Lebensmonat... Und was ist mit dem jetzigen Monat? Und mit meinen laufenden Kosten? Wenn ich keine Verdopplung gewollt hätte, hätte ich dann auch im 12 Monat nur 100€ bekommen? Ich danke Ihnen schonmal! Lieben Gruß

von SandyLilly am 05.06.2013, 14:56



Antwort auf: Wieso bekomme ich diesen Monat fastt nix an Elterngeld?

Hallo, ich fürchte, meine Vorrednerinnen haben recht. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.06.2013



Antwort auf: Wieso bekomme ich diesen Monat fastt nix an Elterngeld?

Ne, dann hättest Du nun nix mehr bekommen, dann wäre das Elterngeld ja schon vorbei. Schau mal in Deinen Elterngeldbescheid, da ist jeder Auszahlungsmonat aufgelistet. Wieviel, wann Auszahlung .

von Sternenschnuppe am 05.06.2013, 15:20



Antwort auf: Wieso bekomme ich diesen Monat fastt nix an Elterngeld?

Da dein Kind sicher nicht am Monatsersten geboren wurde, hast du bei der ersten Elterngeldzahlung auch nicht das volle Geld bekommen, sondern nur anteilig. Durch die Verdopplung wiederholt sich das nach einem Jahr wieder, da es die Hälfte vom ersten Bezugsmonat ist. es steht aber eigentlich alles aufgelistet in der Elterngeldabrechnung, von daher sollte es nicht überraschend sein.

von sternenfee75 am 05.06.2013, 17:28



Antwort auf: Wieso bekomme ich diesen Monat fastt nix an Elterngeld?

Der Betrag ist wohl aus dem Lebensmonat 2. Der Mutterschutz reicht mit seinen 8 Wochen üblicherweise keine 2 Lebensmonate weit. Für die paar Tage, die der LM 2 länger ist, als die 8 Wochen Mutterschutz bekommt man noch Elterngeld (siehe Elterngeldbescheid). Auch diese Auszahlung wird gesplittet. Und dieser hälftige Betrag ist der erste, der nach dem "Bezugszeitraum" ausgezahlt wird. Gruß Sabine

von SumSum076 am 05.06.2013, 22:12



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