Hallo Frau Bader,
Ich bin seit dem 01.07.06 Arbeitslos! Wurde zum 30.06 gekündigt. Mein Baby soll im April´07 zur Welt kommen. Im Moment bekomme ich Arbeitslosengeld. Jetzt meine Frage, wird man das Erziehungsgeld jetzt von meinem Arbeitslosengeld berechnen oder von dem Letzt Gehalt meiner letzten Tätigkeit? Immerhin werde ich ja während der Entbindung nicht mal ein Ganzes Jahr Arbeitslos sein?!...
Vielen Dank!
LG Eva
Mitglied inaktiv - 06.10.2006, 06:55
Antwort auf:
Wiedermal Erziehungsgeld!!!
Hallo,
es wird ein Durchschnitt vom letzten Jahr gebildet!
Ich zitiere nochmals das Ministerium:
"Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Moindesbetrag ist aber 300 €"
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.10.2006