Liebe Frau Bader,
habe diesmal eine Frage für eine Bekannte, leider konnte ich bei der Suchfunktion nicht genau die passende Antwort finden...
Sie ist jetzt im 3. Jahr des Erz.urlaubs (läuft bis 29.05.02) und wieder schwanger. Voraussichtlicher ET ist der 11.06.02.
Wie verhält sich das nun mit dem Erz.urlaub und dem Mutterschutz?
MuSchu fürs zweite beginnt kurz vor Ende des EU fürs erste Kind. Außerdem ist sie doch aufgrund der SS unkündbar, oder?
Muß sie nun kündigen oder kann ihr gekündigt werden oder muß sie irgendwann zwischendurch arbeiten? Wie "bezeichnet" man diese 13 Tage zwischen Ende EU und "neuem" ET?
Hoffentlich waren die Angaben "allgemein" genug! ;-)
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe - Janka
Mitglied inaktiv - 08.10.2001, 20:09
Antwort auf:
Wiedermal - 2. Kind im Erz.urlaub
Liebe Janka,
unkündbar ist sie doch wegen EU SS.
Sie erhält in den Schutzfristen Mutterschaftsgeld von der KK, aber nicht den Zuschuß vom AG.
Ansonsten muss man verschiedene Dinge trennen:
1. Hat sie den EU voll ausgenutzt? Wenn nein, soll sie versuchen den AG davon zu überzeugen, dass er einer Verlängerung zustimmt-das wäre der beste Weg
2. Kündigen würde ich nicht.Der Gang zum Arbeitsamt ist nicht unproblematisch. Grds. ist man nämlich erst einmal 12 Wo. gesperrt, wenn man selber kündigt. Evtl. kommt das AA zu dem Ergebnis, dass bei ihr eine Ausnahme vorliegt und die Kündigung ok war. Ich halte das für recht wahrscheinlich, aber sicher sein kann man das nicht. Desweiteren stellt sich das erhebliche Problem, dass nur der Arbeitslosengeld (+beitrasgsfreie KK) bekommt, der dem Arberitsmarkt zur Verfügung steht. Das heißt, dass das AA u.U. eine Bescheinigung verlangt, wer in der Zeit der gesuchten Arbeitszeit auf das Kind aufpasst. Es gab schon einige mit nicht kindergartenreifen Kindern, die kein Arbeitslosengeld erhalten haben.
Ausserdem bekommt man nur ein Jahr lang Arbeitslosengeld, danach muss man bedürftig sein. Nach dem gesagten bleiben zwei weitere Wege: die Zwischenzeit arbeiten (dann kann man auch in EU gehen) oder die KK selber zahlen, wenn man sich nicht familienversichern kann.
Gruss,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.10.2001